Antrag 101/I/2025 Mietwucher bekämpfen und den Schutz von Mieter*innen stärken!

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, den Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG) zu reformieren und den § 5 Abs. 2 WiStrG wie folgt zu ändern:

 

  1. Das Tatbestandsmerkmal „infolge der Ausnutzung“ soll durch „bei Vorliegen“ ersetzt werden.
  2. Die Geldbuße für ordnungswidriges Verhalten durch Vermieter*innen soll gemäß § 5 Abs. 3 WiStrG von derzeit maximal 50.000 Euro auf maximal 100.000 Euro angehoben werden.

 

Zugleich wird der Berliner Senat aufgefordert, nach Zusammentritt des neuen Bundestages erneut eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin mit den benannten Änderungen des § 5 Abs. 2 des WiStrG einzubringen. Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)