Die SPD-Bundestagsfraktion wird gebeten im Zuge der parlamentarischen Beratung zur Ausgestaltung der Mietpreisbremse darauf hinzuwirken, dass künftige Mietspiegel keine Einbeziehung von Mieten aus Neubauten oder Wohnungen mit umfassenden Modernisierungen vorsehen, sondern die Erfassung der Bestandsmieten zur Grundlage haben.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode zahlreiche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter in der Regierung umgesetzt. Bei der Berechnung des Mietspiegels wird zwischen unterschiedlichen Kategorien unterschieden, die abhängig vom Baujahr des Gebäudes sind. Ein Neubau eines Hauses beeinflusst somit nicht den Mietspiegel von Wohnungen, die sich in älteren Gebäuden befinden. Dies sorgt dafür, dass man eine höhere Vergleichbarkeit erhält, was energetische Standards, Einrichtungen etc. betrifft.
In der derzeit in der Ausarbeitung befindlichen Mietrechtsnovelle II wird auch eine verbesserte Ausgestaltung des Mietspiegels angestrebt.