Antrag 30/II/2014 Mietpreise bei Wiedervermietung in ganz Berlin zügig bremsen

Mietpreise bei Wiedervermietung in ganz Berlin zügig für fünf Jahre bremsen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Senat sehr zeitnah nach einem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten u. a. („Mietpreisbremse“) eine Rechtsverordnung erlässt, in der das gesamte Berliner Stadtgebiet für die Dauer von fünf Jahren zu einer „Gemeinde“ erklärt wird, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Senat sehr zeitnah nach einem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten u. a. („Mietpreisbremse“) eine Rechtsverordnung erlässt, in der ganz Berlin zu einem einheitlichen „Gebiet“ erklärt wird, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme SenStadtUm:  Antrag ist umgesetzt. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt seit 01.06.2015 in Berlin.