Antrag 94/I/2025 Mietkaufoption für staatlich finanzierte Neubauwohnungen

Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich für die Prüfung einsetzen, inwiefern eine Mietkaufoption für staatlich finanzierte Neubauwohnungen nutzbar ausschließlich für Privatpersonen und Familien bei Selbstnutzung als staatlich gesteuerte Unterstützung zum Aufbau von Immobilienvermögen zur Altersvorsorge eingeführt werden kann.

 

Hintergrund:

Die anhaltend angespannte Lage am Wohnungsmarkt führt seit vielen Jahren zu bundesweit stark steigenden Miet- und Immobilienpreisen oberhalb der Inflationsraten. Ohne ein bereits bestehendes Vermögen ist es für Familien und Personen mit Einkommen auch oberhalb des Median-Einkommens kaum möglich mit eigenen finanziellen Mitteln Wohneigentum zu erwerben.

Selbstgenutztes Wohneigentum ist unempfindlich gegenüber Konjunkturschwankungen, hat in der Regel eine hohe Wertstabilität, ist meist sogar wertsteigernd und sollte daher als wichtiger Baustein zur Altersvorsorge anerkannt und gefördert werden.

Eine staatliche Belebung der Baubrache über verstärkten Wohnungsbau hat eine positive Wirkung auf die Gesamtkonjunktur sowie eine stabilisierende Wirkung auf die Mietpreise in angespannten Lagen. Die aktive Förderung und direkte Umsetzung von energieeffizientem Wohnungsbau folgt zudem den gesetzlich gesetzten Zielen der CO2 Reduzierung.

 

Gestaltung:

Der Staat finanziert den Neubau von Wohnungen in attraktiven Lagen und zeitgemäßem Standard. Um Baukosten zu reduzieren werden eine vorher definierte Anzahl an Haus- und Wohnungstypen  mit der Bauindustrie vereinbart. Baugenehmigungen und Statik gelten Bundesweit.

Wohnungen werden über die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Miete angeboten. Die Mietzahlungen werden als Rate mit einem sehr günstigen Zinssatz zur Abzahlung der Baukosten angerechnet sog. Mietkauf. Je nach Länge der Mietdauer erwirbt der Mieter einen Eigentumsanteil an der Immobilie, den er bei Beendigung des Mietverhältnisses einem nächsten Mieter verkaufen kann. Der Eigentumsanteil entspricht der jeweils geleisteten Gesamtzahlungen. Der Mieter ist nicht verpflichtet die Wohnung in voller Höhe abzuzahlen.

Es kann ein max. Eigentumsanteil zur Sicherung der Gesamtimmobilie vereinbart werden. Dies gilt es in einem Expertenrat zu entwickeln.

Bei Mieterwechsel kann der Eigentumsanteil an einen neuen Mieter oder die Landeseigene Wohnungsgesellschaft übertragen werden.

Bei Abschluss eines Mietvertrages gelten die üblichen Bedingungen, es muss jedoch keine Kreditwürdigkeit nachgewiesen werden die sonst bei Erwerb möglich wäre. Die Abzahlung der Immobilie kann über mehrere Nutzer getragen werden. Bei Ausfall der Mietzahlungen reduziert sich der Eigentumsanteil entsprechend des Ausfalls.

Die Kosten der Verwaltung wie Unterhaltung, Versicherung, Abfall usw. werden vom Mieter separat gezahlt.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)