Antrag 222/I/2025 Menschen mit Behinderung einstellen – höhere Ausgleichsabgabe für landeseigene Betriebe

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die zeitnahe Umsetzung der Festlegung im Koalitionsvertrag einzusetzen, nach der das Land Berlin in allen seinen Behörden und Betrieben mindestens fünf Prozent der Stellen mit Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder ihnen gleichgestellten Personen besetzt und die Arbeitsplätze bei Bedarf barrierefrei gestaltet. Die Unternehmen im Eigentum des Landes Berlin sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts werden laut Koalitionsvertrag ab dem 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, die Ausgleichsabgabe in fünffacher Höhe des Regelsatzes zu entrichten. Diese Vereinbarung ist bisher noch nicht umgesetzt. Es braucht zudem ein regelmäßiges Controlling.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 152/II/2022 und tätiges Handeln (Konsens)