Antrag 66/II/2018 Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung – aber nicht um jeden Preis!

Status:
Erledigt

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen sowie die sozialdemokratischen Funktionsträger*innen in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, die fortschreitende Nachverdichtung der städtischen Bebauung stärker politisch zu steuern, um Flächenbedarf einerseits und Wohnqualität andererseits in einen maßvollen Ausgleich zu bringen. Um den Bedarf an Wohnraum auch in Innenstadtlagen zu realisieren ist neben dem Neubau von Wohngebäuden eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung insbesondere über

a) den Ausbau von Dachgeschossen,
b) den Überbau von bisher lediglich eingeschossig bebauten Gewerbeflächen,
c) die Aufstockung bestehender Wohngebäude bis zur zulässigen Traufhöhe zu realisieren.

 

Gleichwohl darf auch Rahmen einer vollständigen Ausnutzung der bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung die Wohnqualität nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

Dazu sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

 

1. Die Berliner Bauordnung ist dahingehend zu ändern, dass die sogenannte Abstandsfläche neuer Baukörper zur Bestandsbebauung von 0,4 H auf 0,5 H erhöht wird.

2. Im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich ist bei der Abwägung, ob ein neues Bauvorhaben sich in die vorhandene Bebauung “einfügt”, verschärft darauf zu achten, dass durch den Neubau keine beengte Hinterhofsituation entsteht, die mit unzumutbaren Einbußen von Lichteinfall sowie von Bepflanzungs-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten einhergeht.

3. Die gleichen Aspekte sind stärker zu berücksichtigen, wenn durch Neubauvorhaben die planerisch festgesetzte Geschossflächenzahl überschritten und hiervon Befreiungen beantragt werden.

4. Durch die Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen ist sicherzustellen, dass die festgesetzten privaten und öffentlichen Grünflächen sowie die Flächen zur Bepflanzung, zum Spiel und zur Bewegung die Wohnqualität auch in einer zunehmend verdichteten Stadt gewährleisten.

5. Um den Trägern von Bauvorhaben konkrete Vorgaben und Auflagen zur Entsiegelung oder Bepflanzung zu machen, ist verstärkt auf das naturschutzrechtliche Instrument des Landschaftsprogramms bzw. -planes sowie des sog. Biotopflächenfaktors (BFF) zurückzugreifen. Dies ermöglicht es den Bauaufsichtsbehörden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechende Auflagen (wie z.B. Entsiegelung, Bepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung) gegenüber dem Vorhabenträger festzusetzen.

6. Im Rahmen der Bauaufsicht ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die bau- oder landschaftsplanerischen Vorgaben zur Begrünung privater Flächen auch tatsächlich eingehalten, d.h. Grünanlagen in der vorgeschrieben Qualität geschaffen und auch dauerhaft gepflegt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung der AK 60.1/II/2018 (Konsens)