Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu Berlin sollen sich dafür einsetzen:
(1) Präambel
Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) soll ein signifikanter Anreiz geschaffen werden, bei der Versendung von Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen mit äußerster Sorgfalt vorzugehen. Es soll ein Rahmen etabliert werden, der dazu führt, dass LWU diese einer rigorosen Prüfung unterziehen und deren Rechtmäßigkeit und Korrektheit in vollem Umfang für alle Mieter*innen zu gewährleisten, auch rückwirkend. Hierdurch soll nicht nur die Rechtskonformität sichergestellt, sondern auch das Vertrauen der Mieter*innen in die Fairness und Transparenz der Mieterhöhungsprozesse und Nebenkostenabrechnungen gestärkt werden.
Dazu soll eine unabhängige Stelle etabliert werden, die eine Kontroll-, Auswertungs-, Berichts- und Meldefunktion innehat. Dazu könnte etwa auch die gerade neu geschaffene Mietpreisprüfstelle, [Streiche] die ASUM oder Ombudsstelle der LWU in ihren Kompetenzen erweitert werden (“zu definierende Stelle”).
(2) Transparenz durch für Laien verständliche Sprache wie sich Erhöhungsbeträge und Nebenkostenabrechnungen ergeben
Die LWU sollen über den gesetzlichen Anforderungen hinaus Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen transparent und nach den Leitlinien der Einfachen Sprache in einer von Laien verständlichen Weise kommunizieren, wie sie Mieterhöhungsverlangen bzw. die Kosten berechnen und welche Kriterien sie dabei anwenden. Diese Maßnahme soll Mieter*innen in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen auch hinsichtlich einer Beschwerde zu treffen und so ausgestaltet sein, dass Fehler oder Missbrauch durch äußerste Transparenz sofort auffällig und dadurch verhindert werden (bspw. ausführliche Angabe aller wohnwerterhöhender und wohnwertmindernder Merkmale). Die zu definierende Stelle soll Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen der LWU regelmäßig auf die hier definierten Formvorschriften überprüfen und Änderungen sowie Verbesserungen anregen.
(3) Juristische Grauzonen dürfen nicht ausgenutzt werden
In Fällen rechtlicher Unklarheit, divergierender Rechtsprechung, juristischen Grauzonen oder bei denen keine eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt sind die LWU angehalten, stets eine mieterfreundliche Interpretation vorzunehmen und ihre Ermessensspielräume zugunsten der Mieter*innen auszuüben.
(4) Fehlerhafte Berechnungen müssen für alle betroffenen Mieter*innen rückwirkend korrigiert werden
Sollte sich infolge von Widersprüchen, Beschwerden oder Fehlermeldungen von Mieter*innen, der zu definierenden Stelle oder anderen Stellen herausstellen, dass Mieterhöhungen, Modernisierungsumlagen oder Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft berechnet wurden, ist die LWU verpflichtet, sämtliche betroffenen Mieterhöhungsverlangen und/oder Nebenkostenabrechnungen umfassend und rückwirkend zu korrigieren. Diese Verpflichtung gilt nicht nur gegenüber der beschwerdeführenden Person, sondern gegenüber allen betroffenen Mieter*innen. Korrekturen der LWU sind zu dokumentieren und regelmäßig an die zu definierende Stelle zu übermitteln.