Antrag 78/II/2014 Mehr Organspenden durch mehr Transparenz und Einführung der Widerspruchslösung

Status:
Überweisung

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die den momentanen eklatanten Mangel an gespendeten Organen beheben können. Den über 10.000 Patient*innen, die bundesweit auf eine lebensrettende Organspende warten, stehen zu wenige geeignete Spenderorgane und eine deutlich gesunkene Spendenbereitschaft gegenüber. Da die rückläufige Spendenbereitschaft auch eine Folge vergangener Unregelmäßigkeiten und Skandale ist, sind nochmals verstärkte Anstrengungen zur besseren Information der Bevölkerung auf allen Ebenen unabdinglich. Dabei ist auch zu erörtern, wie die Beratung zum Beispiel von Angehörigen von potenziellen Spender*innen in Krankenhäusern optimiert werden kann. Bestehende Initiativen auf lokaler und Landesebene, die, wie die Berliner Erklärung Organspende, über bundesgesetzliche Vorgaben hinaus die Aufklärung und Transparenz verbessern wollen, sind auf ihre Eignung als ‚Best Practice‘-Beispiele zu überprüfen. Sie sollen als eine Grundlage zur Verbesserung der momentanen bundesgesetzlichen Vorschriften dienen.

Angesichts des dramatischen Mangels an Spenderorganen sind jedoch über verbesserte Informationen und Transparenz hinaus grundsätzlichere Reformen nötig. Eine Überarbeitung des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sollte daher die Einführung einer so genannten Widerspruchslösung zum Ziel haben, bei der jede*r als Organspender*in gilt, außer wenn zu Lebzeiten eine gegenteilige Willensäußerung durch die betreffende Person getätigt wurde. Alle in der Bundesrepublik wohnhaften Personen sollen in regelmäßigen Abständen über die relevanten medizinischen und organisatorischen Aspekte der Organspende informiert werden und dabei deutlich erkennbar auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen werden. Jede*r muss einen Widerspruch unkompliziert und kostenfrei erklären können. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit einer separaten Information und Widerspruchsmöglichkeit für Personen, die sich nur kurzzeitig im Bundesgebiet aufhalten.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)