Antrag 19/I/2020 Mehr Demokratie in der Wirtschaft wagen - Mitbestimmung im Unternehmen sicherstellen und ausbauen!

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Sicherung und den Ausbau der Unternehmensmitbestimmung ein:

  • Montanmitbestimmung als Blaupause: Im Aufsichtsrat haben Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenseite gleich viel Mitspracherecht.
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs: Der gesetzliche Mitbestimmungskatalog ist zu erweitern. Der Aufsichtsrat muss auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, der Personalbemessung, der Managementvergütung, der Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, neuen Formen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung mitbestimmen. Auch bei der Sitzverlagerung oder Schließung von abhängigen Unternehmen oder Teilen von diesen muss eine Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrats zustimmen.
  • Schwellenwerte absenken: Die Schwellenwerte für das Mitbestimmungsgesetz müssen auf 1 000 Beschäftigte und für das Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte verringert werden.
  • Umgehung der Mitbestimmung verhindern: Ein Mitbestimmungserstreckungsgesetz stellt die Mitbestimmung auch bei Sitzverlagerung und SE-Umwandlungen sicher.
  • Missachtung der Mitbestimmung unter Strafe stellen: Die Umgehung der Mitbestimmung muss sanktioniert werden. Das schreckt mitbestimmungsfeindliche Unternehmen ab.
  • Spielräume zum Schutz der Mitbestimmung nutzen: Spielräume bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben müssen auf nationaler Ebene zum Schutze der Mitbestimmung genutzt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Sicherung und den Ausbau der Unternehmensmitbestimmung ein:

  • Montanmitbestimmung als Blaupause: Im Aufsichtsrat haben Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenseite gleich viel Mitspracherecht.
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs: Der gesetzliche Mitbestimmungskatalog ist zu erweitern. Der Aufsichtsrat muss auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, der Personalbemessung, der Managementvergütung, der Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, neuen Formen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung mitbestimmen. Auch bei der Sitzverlagerung oder Schließung von abhängigen Unternehmen oder Teilen von diesen muss eine Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrats zustimmen.
  • Schwellenwerte absenken: Die Schwellenwerte für das Mitbestimmungsgesetz müssen auf 1 000 Beschäftigte und für das Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte verringert werden.
  • Umgehung der Mitbestimmung verhindern: Ein Mitbestimmungserstreckungsgesetz stellt die Mitbestimmung auch bei Sitzverlagerung und SE-Umwandlungen sicher.
  • Missachtung der Mitbestimmung unter Strafe stellen: Die Umgehung der Mitbestimmung muss sanktioniert werden. Das schreckt mitbestimmungsfeindliche Unternehmen ab.
  • Spielräume zum Schutz der Mitbestimmung nutzen: Spielräume bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben müssen auf nationaler Ebene zum Schutze der Mitbestimmung genutzt werden.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch PV-Beschluss "Mehr Demokratie in Unternehmen und Betrieb" vom 12.06.2021
Überweisungs-PDF: