Antrag 72/II/2014 Medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Berlin sicherstellen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich für die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung auch von Flüchtlingen einzusetzen. Das sozialstaatliche Recht auf eine gute und bedarfsgerechte medizinische Versorgung im Krankheitsfall ist nicht teilbar und muss jedem Menschen in Berlin gewährt werden. Zugangshürden zu Gesundheitsangeboten müssen abgebaut werden, das Recht zur Versorgung auch in der Versorgungsrealität ankommen und die Finanzierung der Behandlungskosten z.B. für Apotheken, Arztpraxen und Kliniken muss systematisch, z.B. durch einen Landespool, garantiert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Das Abgeordnetenhaus hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Oktober 2015 den Antrag „Medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern" beschlossen. In der Folge wird seit Januar 2016 elektronische Gesundheitskarte für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Weiterhin hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung zum Betrieb einer zentralen Impfstelle für Asylsuchende abgeschlossen, die als Interimslösung bis zur Einrichtung einer Zentralen Untersuchungs- und Impfstelle fungiert.   Die SPD-Fraktion hat aktuell einen weiteren Antrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen beschlossen. Bisher hat der Koalitionspartner dem Antrag nicht zugestimmt.