Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich im Einklang mit der in der Koalitionsvereinbarung 2011-2016 geplanten Einführung der bayerischen Praxis („Münchener Modell“) für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus einzusetzen.
Dazu gehört
- Beauftragung einer Studie zur Lage der Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Berlin
- Die Einrichtung eines Fonds für die Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus (zwecks Deckung von Geräte- und Laborkosten bei der ambulanten Notfallbehandlung sowie für die stationären Aufenthalte in Krankenhäusern sowie Versorgung von STD-Krankheiten und Infektionskrankheiten)
- Rechtsgutachten zum Verhältnis der Mitteilungspflicht öffentlichen Ämter (z.B. des Sozialamtes) zu Schweigepflicht im Falle der Gesundheitsversorgung.
- Finanzielle Unterstützung von Initiativen, die sich in Berlin Menschen ohne legalen Status widmen.
- Sicherung einer frauenspezifischen Perspektive (z.B. Versorgung von Schwangeren im Rahmen des Mutterschutzes, Geburtsurkunden und Nachversorgung für Neugeborene).
- Ausbau von Beratungsangeboten für den Betroffenen.
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Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)