Antrag 209/I/2020 Längere Gewährleistung für Produkte – Umwelt- und Verbraucherschutz stärken!

Wir fordern,

 

1. dass der Gewährleistungszeitraum von Produkten, die im Handel verkauft werden – insbesondere von Elektronikgeräten –, in der Bundesrepublik Deutschland von derzeit zwei Jahren auf mindestens fünf Jahre verlängert bzw. erhöht wird;

 

2. dass Verbraucher*innen im Rahmen der Geltendmachung der Gewährleistung von der dafür geltenden Beweislast über den derzeit geltenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus, jedoch für mindestens zwei Jahre, befreit werden.

 

3. Darüber hinaus sollen sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments dafür einsetzen, dass die genannten Fristen auch auf europäischer Ebene entsprechend der beiden ersten Forderungen geregelt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)