Antrag 271/I/2025 Konsequenter Jugendschutz für die „Sozialen Netzwerke“ – Altersverifizierung als Nutzungsvoraussetzung

Betreiber der „Sozialen Netzwerke“ werden verpflichtet, im Rahmen des Jugendschutzes eine Altersverifizierung durch ein Identifikationsverfahren (zum Beispiel PostIdent) der künftigen Nutzenden durchzuführen, um der DSGVO nachzukommen. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Einwilligung durch ein entsprechendes Verfahren geben und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes zustimmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)