Antrag 67/II/2025 Koloniales Unrecht in Namibia anerkennen – Reparationen, Rückgabe und Dialog mit den Betroffenen jetzt vorantreiben

TW: Gewalt, Völkermord, sexualisierte Gewalt

 

Zwischen 1904 und 1908 verübte das Deutsche Kaiserreich in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika einen systematischen Völkermord an den Herero und den Nama. Etwa 65.000 Herero und 10.000 Nama wurden ermordet – durch Massaker, Lager, Hunger und medizinische Experimente. Die koloniale Gewalt war rassistisch motiviert und wurde offen als Vernichtungskrieg geführt. Die Bundesregierung bezeichnete im Jahr 2021 die Verbrechen als Genozid ”nach heutigem Verständnis” und verabschiedete gemeinsam mit der namibischen Regierung eine “gemeinsame Erklärung”.

 

Dies war laut Bundesregierung keine völkerrechtliche Entschuldigung, sondern nur eine politische Erklärung. Vertreter*innen von Herero und Nama forderten bereits 2021 eine völkerrechtliche Anerkennung, da rechtliche Ansprüche auf Reparationen ansonsten nicht gegeben sind.

 

Diese Erklärung enthielt einige Lücken: Keine direkte Reparation, sondern sog. Entwicklungszusagen ohne verbindliche Beteiligung der Opfergruppen. Außerdem entsprach der Umfang der über 30 Jahre avisierten Leistungen von 1,1 Milliarden € nicht einmal besonders hohen Unterstützungsmitteln. Keine konsequente Rückgabe menschlicher Überreste oder Kulturgüter, wie bereits intensiv in E3_1/22 besprochen, obwohl viele davon eindeutig identifizierbar sind. Kein Gedenkort in Deutschland, der das kollektive Erinnern ermöglicht.

 

Die Herero und Nama gehören in Namibia bis heute zu den strukturell benachteiligten Gruppen, unter anderem aufgrund von Landenteignungen, fehlendem Zugang zu Bildung und fehlender politischer Mitsprache. Eine gerechte Erinnerungspolitik muss diese Realität anerkennen – und ihr aktiv entgegenwirken.

 

Im August 2004 nannte die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) die Gräueltaten von 1904 bis 1908 erstmals einen „Völkermord“ und bat in Namibia um Entschuldigung. Die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer ließ erklären, dass dies nur die private Meinung einer Ministerin sei.

 

Wir stehen für Menschenrechte, postkoloniale Gerechtigkeit und internationale Solidarität. Es ist überfällig, dass Deutschland Verantwortung übernimmt durch Rückgabe und Reparationen – und für eine neue Haltung im Umgang mit kolonialem Erbe. Daher fordern wir eine gerechte und umfassende Aufarbeitung des Genozids an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (heute Namibia) ein. Dazu fordern wir:

 

  • Eine Neuauflage und Erweiterung des deutsch-namibischen Versöhnungsabkommens unter gleichberechtigter Beteiligung von Repräsentant*innen der Herero- und Nama-Gemeinschaften
  • Anerkennung und finanzielle Reparationen über die bisherigen Entwicklungszusagen hinaus – ausdrücklich als Entschädigung für das kollektive Unrecht der kolonialen Gewalt und des Genozids
  • Die systematische Rückgabe menschlicher Überreste und Kulturgüter, die sich in deutschen Museen, Universitäten und privaten Sammlungen befinden, nach Namibia – in Kooperation mit lokalen Ahnenräten, Museen und zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Die Etablierung und Finanzierung wissenschaftlicher Austauschprogramme für Wissenschaftler*innen aus Namibia zur Erschließung, Systematisierung und Erforschung kolonialer deutscher Sammlungen, um Restaurierungen vorzubereiten und möglich zu machen
  • Die Einrichtung eines dauerhaften deutsch-namibischen Dialogforums, das die historischen Nachwirkungen des Genozids thematisiert, Versöhnungsinitiativen begleitet und konkrete Projekte (z. B. Bildungsprogramme, Gedenkorte) unterstützt
  • Die Einrichtung eines offiziellen , dauerhaften Gedenkortes in Berlin, in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Herero und Nama, um die Erinnerung an den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts dauerhaft sichtbar zu machen
  • Eine interne Auseinandersetzung der SPD mit ihrer eigenen kolonialen Geschichte und Mitverantwortung während des Kaiserreichs und darüber hinaus
  • Eine Aufarbeitung, wieso die deutsche Bundesregierung jahrzehntelang strategisch die Frage nach Reparationen herauszögert
  • Die Thematik soll in den Rahmenlehrplänen enthalten sein.
  • Weiterführenden Schulen wird empfohlen eine Exkursion im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts zu Gedenkorten durchzuführen, vorzubereiten und im Unterricht nachzuarbeiten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

TW: Gewalt, Völkermord, sexualisierte Gewalt

 

Zwischen 1904 und 1908 verübte das Deutsche Kaiserreich in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika einen systematischen Völkermord an den Herero und den Nama. Etwa 65.000 Herero und 10.000 Nama wurden ermordet – durch Massaker, Lager, Hunger und medizinische Experimente. Die koloniale Gewalt war rassistisch motiviert und wurde offen als Vernichtungskrieg geführt. Die Bundesregierung bezeichnete im Jahr 2021 die Verbrechen als Genozid ”nach heutigem Verständnis” und verabschiedete gemeinsam mit der namibischen Regierung eine “gemeinsame Erklärung”.

 

Dies war laut Bundesregierung keine völkerrechtliche Entschuldigung, sondern nur eine politische Erklärung. Vertreter*innen von Herero und Nama forderten bereits 2021 eine völkerrechtliche Anerkennung, da rechtliche Ansprüche auf Reparationen ansonsten nicht gegeben sind.

 

Diese Erklärung enthielt einige Lücken: Keine direkte Reparation, sondern sog. Entwicklungszusagen ohne verbindliche Beteiligung der Opfergruppen. Außerdem entsprach der Umfang der über 30 Jahre avisierten Leistungen von 1,1 Milliarden € nicht einmal besonders hohen Unterstützungsmitteln. Keine konsequente Rückgabe menschlicher Überreste oder Kulturgüter, wie bereits intensiv in E3_1/22 besprochen, obwohl viele davon eindeutig identifizierbar sind. Kein Gedenkort in Deutschland, der das kollektive Erinnern ermöglicht.

 

Die Herero und Nama gehören in Namibia bis heute zu den strukturell benachteiligten Gruppen, unter anderem aufgrund von Landenteignungen, fehlendem Zugang zu Bildung und fehlender politischer Mitsprache. Eine gerechte Erinnerungspolitik muss diese Realität anerkennen – und ihr aktiv entgegenwirken.

 

Im August 2004 nannte die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) die Gräueltaten von 1904 bis 1908 erstmals einen „Völkermord“ und bat in Namibia um Entschuldigung. Die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer ließ erklären, dass dies nur die private Meinung einer Ministerin sei.

 

Wir stehen für Menschenrechte, postkoloniale Gerechtigkeit und internationale Solidarität. Es ist überfällig, dass Deutschland Verantwortung übernimmt durch Rückgabe und Reparationen – und für eine neue Haltung im Umgang mit kolonialem Erbe. Daher fordern wir eine gerechte und umfassende Aufarbeitung des Genozids an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (heute Namibia) ein. Dazu fordern wir:

 

  • Eine Neuauflage und Erweiterung des deutsch-namibischen Versöhnungsabkommens unter gleichberechtigter Beteiligung von Repräsentant*innen der Herero- und Nama-Gemeinschaften
  • Anerkennung und finanzielle Reparationen über die bisherigen Entwicklungszusagen hinaus – ausdrücklich als Entschädigung für das kollektive Unrecht der kolonialen Gewalt und des Genozids. Über die Verteilung der Reparationen entscheiden die Herero und Nama in Namibia selbst.
  • Die systematische Rückgabe menschlicher Überreste und Kulturgüter, die sich in deutschen Museen, Universitäten und privaten Sammlungen befinden, nach Namibia – in Kooperation mit lokalen Ahnenräten, Museen und zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Die Etablierung und Finanzierung wissenschaftlicher Austauschprogramme für Wissenschaftler*innen aus Namibia zur Erschließung, Systematisierung und Erforschung kolonialer deutscher Sammlungen, um Restaurierungen vorzubereiten und möglich zu machen
  • Die Einrichtung eines dauerhaften deutsch-namibischen Dialogforums, das die historischen Nachwirkungen des Genozids thematisiert, Versöhnungsinitiativen begleitet und konkrete Projekte (z. B. Bildungsprogramme, Gedenkorte) unterstützt
  • Die Einrichtung eines offiziellen , dauerhaften Gedenkortes in Berlin, in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Herero und Nama, um die Erinnerung an den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts dauerhaft sichtbar zu machen
  • Eine interne Auseinandersetzung der SPD mit ihrer eigenen kolonialen Geschichte und Mitverantwortung während des Kaiserreichs und darüber hinaus
  • Eine Aufarbeitung, wieso die deutsche Bundesregierung jahrzehntelang strategisch die Frage nach Reparationen herauszögert
  • Die Thematik soll in den Rahmenlehrplänen enthalten sein.
  • Weiterführenden Schulen wird empfohlen eine Exkursion im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts zu Gedenkorten durchzuführen, vorzubereiten und im Unterricht nachzuarbeiten.