Wir fordern, dass das Amt des Parteivorsitzes strikt vom Amt des Fraktionsvorsitzes getrennt wird. Im Falle der Übernahme einer der genannten Positionen, während des Innehaltens der jeweils anderen, muss ein Rücktritt von einer der beiden Vorsitze zum nächstmöglichen Zeitpunkt, aber innerhalb von sechs Monaten, gewährleistet werden.
Der Fraktionsvorsitz und der Parteivorsitz sind Mandate, die eine volle Hingabe der oder des Vorsitzenden verdienen. Dieses volle Ausüben des Mandats kann nicht gewährleistet werden, wenn eine Person beide Ämter bekleidet.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 60/I/2025 (Konsens)
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