Antrag 139/I/2025 Keine soziale Schließung der Berliner Gymnasien

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung für eine statistische Auswertung einzusetzen, ab welchem Notendurchschnitt es in signifikanter Weise zu einem Nichtbestehen des Probejahres („Abschulen“) gekommen ist. Auf dieser Grundlage soll ein Notendurchschnitt entwickelt werden, der in geeigneter Weise die Eignung für das Gymnasium indiziert. Der gesetzliche Notendurchschnitt für eine Gymnasialempfehlung ist anzuheben, wenn der so ermittelte Notendurchschnitt über dem derzeitigen Notendurchschnitt von 2,2 liegt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung für eine statistische Auswertung einzusetzen, ab welchem Notendurchschnitt es in signifikanter Weise zu einem Nichtbestehen des Probejahres („Abschulen“) gekommen ist. Auf dieser Grundlage soll ab dem Übergang 2025/2026 ein Notendurchschnitt entwickelt werden, der in geeigneter Weise die Eignung für das Gymnasium indiziert. Der gesetzliche Notendurchschnitt für eine Gymnasialempfehlung ist anzuheben, wenn der so ermittelte Notendurchschnitt über dem derzeitigen Notendurchschnitt von 2,2 liegt.

 

Dabei ist die Berechnung des Notendurchschnitts in einer Weise ausgestaltet werden, die alle Pflicht-Schulfächer berücksichtigt.

Das so ausgestaltete Eignungsfeststellungsverfahren soll in Wiederholung des beschlossenen Antrags 80/I/2024 auch für den Übergang auf ein grundständiges Gymnasium gelten.

 

Ferner ist – gerade in Umsetzung des vielfachen Elternwillens – der Ausbau der Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS) voranzutreiben und ab dem Schuljahr 2026/27 in jedem Bezirk mindestens eine weitere Integrierten Sekundarschule einzurichten.