Antrag 232/I/2020 Keine Rückschritte dulden – gegen die regressive Politik Polens!

Status:
Erledigt

Wir fordern:

Von der Kommunalpolitik bis hin zur EU-Politik dürfen wir Polens regressive Politik nicht tolerieren: Frauen einschränkende, veraltete Rollenbilder, als auch die Duldung von Gewalt gegen Frauen durch Veränderungen im polnischen Rechtssystem müssen Gegenmaßnahmen auf unterschiedlichen Politik-Ebenen einleiten.

 

Kommunalpolitik und polnische Städtepartnerschaften:

Inhaltliche Diskurse müssen per Brief oder bei Begegnungen mit Partnerstädten und -gemeinden kontinuierlich aufgegriffen und eingefordert werden. Gleiches gilt auch für Partnerstädte und -Gemeinden mit sogenannten LGBTIQ*-Freien-Zonen.  Alle Bemühungen müssen dokumentiert und an große deutsche und polnische Frauen- und Queerverbände gespiegelt werden.

 

Landes- und Bundespolitik:

Regelmäßige Solidaritätsbekundungen für den Kampf „gegen Gewalt an Frauen“ und „pro Queer“ an große polnische Frauen- und Queerverbände senden. – Kontinuierlich medial und unmittelbar an der rechtskonservativen polnischen Regierung Kritik üben – für die Missachtung von Menschenrechten, aus deutscher und EU-Perspektive.Wir möchten hinwirken, dass Solidaritätsbekundugen und Kritik gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit bekommen.

 

Die Europäische Union:

Kontinuierliche Kritik an Polens Austritt aus der Istanbul Konvention muss medienwirksam stattfinden. Rechte von Frauen und queeren Menschen müssen in ganz Europa durch die EU gestärkt werden: vom Recht am eigenen Körper, Recht an der sexuellen Orientierung und Identität, bis hin zu Aktionen gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Frauen und gegen Gewalt an Minderheiten der Gesellschaft.

Darüber hinaus muss die EU ihre Finanzmittelvergabe an ihre eigenen Werte knüpfen: EU-Mitgliedsstaaten, welche die von Europa definierten Menschenrechte verachten, muss mit Einstellung von EU-Fördermitteln gedroht werden. Bei keiner wahrgenommenen Kursänderung des entsprechenden EU-Mitglieds muss, nach Festsetzung und Kommunikation einer Frist, schrittweise auch die Umsetzung der Einstellung folgen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 229/I/2020 (Konsens)