Antrag /II/2018 Keine Renditeimmobilie am Checkpoint Charlie – Für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung und ein würdiges Gedenken unter öffentlicher Kontrolle

Status:
Annahme

Die Abgeordneten in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die unbebauten Flächen am Checkpoint Charlie einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen und dabei insbesondere für ein würdiges Gedenken an den alliierten Kontrollpunkt, an Flucht und die Berlin-Krisen 1948, 1958 und 1961 einzutreten. Dabei müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Insbesondere sollte das Land Berlin im Falle einer (Zwangs-)Versteigerung des Geländes gleichberechtigt mitbieten. Falls ein Ankauf der Grundstücke direkt aus der Insolvenzmasse erfolgt, ist das vertragliche Vorkaufsrecht vorausschauend, ernsthaft und konsequent zu prüfen und soll für künftige Verkaufsfälle (auch als „share-deal“) erhalten bleiben. Der avisierte Vertrag mit dem Investor Trockland, auf dessen Grundlage das Land Berlin in dem geplanten Neubau die Einrichtung eines Museums für mehr als 700.000 EUR im Jahr anmieten soll, muss kritisch geprüft werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Kein Initiativcharakter - Nichtbefassung (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die Abgeordneten in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die unbebauten Flächen am Checkpoint Charlie einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen und dabei insbesondere für ein würdiges Gedenken an den alliierten Kontrollpunkt, an Flucht und die Berlin-Krisen 1948, 1958 und 1961 einzutreten. Dabei müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Der avisierte Vertrag mit dem Investor Trockland, auf dessen Grundlage das Land Berlin in dem geplanten Neubau die Einrichtung eines Museums für mehr als 700.000 EUR im Jahr anmieten soll, muss kritisch geprüft werden.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK V und AK IX): Überblick über Planungsziele und kulturpolitische Bedeutung des Orts geben die Beratungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 8.5.2019 und des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten am 27.5.2019. Das Abgeordnetenhaus hat im Januar 2020 den Bebauungsplan 1-98 zum Checkpoint Charlie beschlossen. Die vom Bebauungsplan umfassten Grundstücke befinden sich nicht in öffentlicher Hand, so dass gemäß § 1, Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen. Der Gemeinbedarf wird im Bebauungsplan durch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf dem östlichen Grundstücksteil zur Schaffung eines „Bildungs- und Erinnerungsortes zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension“ berücksichtigt. Die für die Umsetzung des Bebauungsplans zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde vom Senat beauftragt, eine Untersuchung von Umsetzungsvarianten zum Museum und deren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzunehmen, deren Ergebnisse 8 Monate nach dem Bebauungsplan-Beschluss noch nicht vorliegen.   Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III): Die parlamentarische Befassung zur Entwicklung des Checkpoint Charlie haben die Ausschussfraktionen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Kulturelle Angelegenheiten Anfang 2018 aufgenommen. Fragen zur Entwicklung des Orts als Erinnerungsort standen jeweils im Zentrum der Debatte. Nach Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses zur Festsetzung eines Bebauungsplans, ist das Land Berlin in der Lage, Eigentümerin des privaten Grundstücks zu werden. Zu den Planungszielen gehört insbesondere, ein Museum zum Kalten Krieg in öffentlicher Trägerschaft zu bauen, das dem touristisch hoch frequentierten Ort in seiner historischen Bedeutung als Symbol des geteilten Berlins gerecht wird. Dazu soll nach Klärung offener Eigentumsfragen sowie der Beratung über den Grundstücksankauf eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt werden, die die Umsetzungsmöglichkeiten für das Museum unter künftigen Eigentumsverhältnissen darstellt. Daneben ist ein städtebauliches Verfahren ist in Planung, das unter Begleitung der Öffentlichkeit durchgeführt werden soll. Überblick über Planungsziele und kulturpolitische Bedeutung des Orts geben die Beratungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 8.5.2019 und des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten am 27.5.2019.       Überblick über Planungsziele und kulturpolitische Bedeutung des Orts geben die Beratungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 8.5.2019 und des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten am 27.5.2019. Das Abgeordnetenhaus hat im Januar 2020 den Bebauungsplan 1-98 zum Checkpoint Charlie beschlossen. Die vom Bebauungsplan umfassten Grundstücke befinden sich nicht in öffentlicher Hand, so dass gemäß § 1, Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen. Der Gemeinbedarf wird im Bebauungsplan durch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf dem östlichen Grundstücksteil zur Schaffung eines „Bildungs- und Erinnerungsortes zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension“ berücksichtigt. Die für die Umsetzung des Bebauungsplans zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde vom Senat beauftragt, eine Untersuchung von Umsetzungsvarianten zum Museum und deren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzunehmen, deren Ergebnisse 8 Monate nach dem Bebauungsplan-Beschluss noch nicht vorliegen.
Überweisungs-PDF: