Der SPD-Parteivorstand, die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich, ggf. auch in den Koalitionsverhandlungen, dafür einzusetzen, dass des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zeitnah das AfD-Gutachten vorlegt und vor dem Abschluss eines möglichen Koalitionsvertrages und vor der Wahl der/s Bundeskanzlers/in durchzusetzen, dass der Bundestag, den „AfD-Verbotsantrag“ beschließt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
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