Die Mitglieder des Senats und der AGH-Fraktion der SPD Berlin werden aufgefordert, sicherzustellen, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendförderungs- und -beteiligungsgesetzes sowie des Familienfördergesetzes als verbindliche Rechtsverpflichtung in Berlin konsequent umgesetzt werden.
Hierfür sind folgende Maßnahmen essenziell und zwingend zu ergreifen:
- Konsequente Umsetzung der beiden Fördergesetze.
- Zweckgebundene Mittelzuweisung an die Bezirke, um bestehende Angebote abzusichern und verlässlich umsetzen zu können.
- Tarifgerechte Finanzierung, auch für freie Träger.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
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