Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die in § 38 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz geregelte die Pflicht privater Unternehmen, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt sind, nicht zu ändern.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Annahme, Streichung BPT, Überweisung Landesgruppe (Konsens)
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