Antrag 119/I/2020 “Juckt’s im Schritt? Lass dich testen.“ Und zwar für lau!

Status:
Annahme

„Juckt’s im Schritt? Lass dich auf sexuell übertragbare Krankheiten testen.“ Diesen und andere Sprüche hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in U-Bahnhöfen und Co. plakatiert. Solche Kampagnen sind wichtig und haben einen sichtbaren Effekt. Das gilt für die Kampagnen für HIV-Prävention wie für die Kampagnen gegen übermäßigen Alkoholkonsum.

Sexuell übertragbare Krankheiten („sexually transmitted infections“ – STIs) sind stigmatisiert, oft ist das Wissen nur gering und es wird nicht genügend über sie gesprochen. Und eben oft auch nicht früh oder oft genug zur Ärztin gegangen. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern eben auch alle anderen, die sich potenziell anstecken können. Entsprechend hat die gesamte Gesellschaft ein Interesse daran, dass sich alle möglicherweise Betroffene testen lassen, auch präventiv und regelmäßig.

Wer nun aber der Kampagne Folge leistet und sich testen lässt, macht das in der Regel auf eigene Kosten. HIV-Tests gibt es bei manchen Gesundheitsämtern oder bei der AIDS-Hilfe gebührenfrei, STI-Tests können kostengünstig bis kostenfrei bei wenigen Gesundheitsämtern gemacht werden, aber Termine sind dort teilweise schwer zu bekommen. Die Kosten für den Chlamydientest übernehmen einmal im Jahr die Krankenkassen, aber nur die im Vergleich unsichere Variante des Urintests und nur für Frauen bis 25. Der Grund für diese Altersgrenze ist die Annahme, dass die meisten Menschen ab 25 bis an ihr Lebensende in monogamen Beziehungen leben würden. Entsprechend könnten sich also gar nicht neu anstecken. Wer aber nicht so lebt, sondern wechselnde Geschlechtspartner*innen hat und auch nach 25 von regelmäßigen Tests profitieren würde, wird hier nicht mitgedacht. Es darf nicht sein, dass sich die Gesundheitsversorgung nur an ein paar bestimmten Lebensentwürfen orientiert und die Versorgung schlechter wird für diejenigen, die einen anderen Lebensentwurf haben.

Die Krankenkassen müssen sich endlich der Lebensrealität der Menschen anpassen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein verantwortungsvolles Sexleben führen wollen, dafür selbst bezahlen müssen. Tests, die alle schützen, müssen einfach und kostenfrei zur Verfügung stehen, damit sie von möglichst vielen Menschen angenommen werden.

 

Deswegen fordern wir:

  1. dass Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören HIV, Gonokokken, Hepatitis B und C, Herpes, Chlamydien, Syphilis und HPV.
  2. dass STI-Tests Teil der regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung werden bzw. einmal im Jahr bei einem Besuch bei der*dem Hausärzt*in oder Dermatolog*in angeboten werden.
  3. weiterhin flächendeckende Kampagnen in der Öffentlichkeit und in der Schule. Sie sind elementar, um ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Kondomen und Lecktüchern und den entsprechenden STI-Tests zu schaffen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

„Juckt’s im Schritt? Lass dich auf sexuell übertragbare Krankheiten testen.“ Diesen und andere Sprüche hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in U-Bahnhöfen und Co. plakatiert. Solche Kampagnen sind wichtig und haben einen sichtbaren Effekt. Das gilt für die Kampagnen für HIV-Prävention wie für die Kampagnen gegen übermäßigen Alkoholkonsum.

Sexuell übertragbare Krankheiten („sexually transmitted infections“ – STIs) sind stigmatisiert, oft ist das Wissen nur gering und es wird nicht genügend über sie gesprochen. Und eben oft auch nicht früh oder oft genug zur Ärztin gegangen. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern eben auch alle anderen, die sich potenziell anstecken können. Entsprechend hat die gesamte Gesellschaft ein Interesse daran, dass sich alle möglicherweise Betroffene testen lassen, auch präventiv und regelmäßig.

Wer nun aber der Kampagne Folge leistet und sich testen lässt, macht das in der Regel auf eigene Kosten. HIV-Tests gibt es bei manchen Gesundheitsämtern oder bei der AIDS-Hilfe gebührenfrei, STI-Tests können kostengünstig bis kostenfrei bei wenigen Gesundheitsämtern gemacht werden, aber Termine sind dort teilweise schwer zu bekommen. Die Kosten für den Chlamydientest übernehmen einmal im Jahr die Krankenkassen, aber nur die im Vergleich unsichere Variante des Urintests und nur für Frauen bis 25. Der Grund für diese Altersgrenze ist die Annahme, dass die meisten Menschen ab 25 bis an ihr Lebensende in monogamen Beziehungen leben würden. Entsprechend könnten sich also gar nicht neu anstecken. Wer aber nicht so lebt, sondern wechselnde Geschlechtspartner*innen hat und auch nach 25 von regelmäßigen Tests profitieren würde, wird hier nicht mitgedacht. Es darf nicht sein, dass sich die Gesundheitsversorgung nur an ein paar bestimmten Lebensentwürfen orientiert und die Versorgung schlechter wird für diejenigen, die einen anderen Lebensentwurf haben.

Die Krankenkassen müssen sich endlich der Lebensrealität der Menschen anpassen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein verantwortungsvolles Sexleben führen wollen, dafür selbst bezahlen müssen. Tests, die alle schützen, müssen einfach und kostenfrei zur Verfügung stehen, damit sie von möglichst vielen Menschen angenommen werden.

 

Deswegen fordern wir:

  1. dass Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören HIV, Gonokokken, Hepatitis B und C, Herpes, Chlamydien, Syphilis und HPV.
  2. dass STI-Tests Teil der regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung werden bzw. einmal im Jahr bei einem Besuch bei der*dem Hausärzt*in oder Dermatolog*in angeboten werden.
  3. weiterhin flächendeckende Kampagnen in der Öffentlichkeit und in der Schule. Sie sind elementar, um ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Kondomen und Lecktüchern und den entsprechenden STI-Tests zu schaffen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Kostenlose Beratungen, Untersuchungen und Therapien bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten in Berlin zu erhalten ist bereits jetzt möglich. Gemäß dem 2010 vom Berliner Senat verabschiedeten „Rahmenkonzept zur Prävention von HIV/Aids, Hepatitis- und sexuell übertragbaren Infektionen sowie zur Versorgung von Menschen mit HIV/Aids und/oder chronischen Hepatitisinfektionen in Berlin fällt dies ins Aufgabenspektrum der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung. Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, an die sich das im Antrag formulierte Anliegen richtet, wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Die Rechtsaufsicht hierfür liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.  

Stellungnahme des Senats 2022: Die Krankenversicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten für einen Test, wenn es Anzeichen für eine STI gibt oder, wenn bei der (Sex-)Partnerin oder dem (Sex-)Partner bereits eine STI festgestellt wurde. Neben gynäkologischen und hausärztlichen Praxen bieten alle Gesundheitsämter kostenlose Tests bei Symptomen an.
Überweisungs-PDF: