Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert darauf hinzuwirken, in der Insolvenzordnung festzuschreiben, dass der Insolvenzgutachter und der (spätere) Insolvenzverwalter personenverschieden sein müssen.
Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)