Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Inklusion der sehbeeinträchtigten und blinden Menschen in Berlin verstärkt umzusetzen.
Folgende Erleichterungen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen sollen schnellstmöglich umgesetzt werden:
- in allen öffentlichen Gebäuden Berlins wird ein Wegeleitsystem angebracht,
- in allen öffentlichen Gebäuden werden die Zimmernummern für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Blinde lesbar/ ertastbar angebracht,
- in allen öffentlichen Gebäuden werden Fahrstühle mit Blindenschrift und Ansage versehen.
- Straßen- und Gehweg-Markierungen, Pfeiler auf Gehwegen sowie Säulen zur Abgrenzung vom Gehweg zur Straße farblich so zu gestalten, dass diese sich deutlich vom Untergrund abheben und somit auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erkennbar sind.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Dazu gab es keine parlamentarische Initiative.
Stellungnahme SenStadtUm:
Inklusion / Barrierefreiheit:
Zum Thema Einrichtung eines Wegeleitsystems ist der jeweilige Nutzer des Öffentlichen Gebäudes zuständig. Die Anweisung Bau (ABau II 120) regelt das Barrierefreie Bauen. Mit der Verankerung des „Konzept barriere-frei“ und die dazu obligatorische bei Landesvorhaben umzusetzenden Handbücher „Berlin Design for All“ für öffentlich zugängliche Gebäude und öffentlichen Freiraum ist die Anwendung geregelt.