Antrag 10/II/2014 Infrastruktur nicht privat finanzieren

Ein Leben in Würde hat wichtige materielle Voraussetzungen: Erst die Infrastrukturen unserer Daseinsvorsorge gewährleisten z.B. den Zugang zu sauberem Wasser, zu Bildung, zur Energieversorgung, zu Mobilität und  zu unserem Gesundheitswesen. Für die Errichtung dieser Infrastrukturen haben  Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gemeinsam mit anderen hart gekämpft.  Errichtet wurde diese Daseinsvorsorge seit mehr als hundert Jahren immer mit öffentlichen Schulden. Alle dieser Schulden konnten zurückgezahlt werden aus dem durch die Infrastrukturen generierten Mehrwert. Es entstand ein Netzwerk der hochwertigsten öffentlichen Infrastrukturen weltweit, mit einem Gesamtwert von mehreren Billionen Euro. Seit 1999 investiert der Staat jedoch weniger, als durch natürlichen Verfall und Abschreibung an Wert verloren geht.

 

Deswegen wird die deutsche Bunderegierung aufgefordert:

  • Der Investitionsrücktand in den Infrastrukturen der Daseinsvorsorge in Deutschland ist abzubauen.
  • In die Energie- und Verkehrswende ist gemäß der Ziele der Bundesregierung zu investieren (z.B. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der erneuerbaren Energien, Reduktion der CO2-Emissionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990).
  • In den sozial gerechten Ausbau der digitalen Infrastruktur ist gemäß der Ziele der Bundesregierung zu investieren (flächendeckender Breitbandausbau auf 50 MBit/s bis 2018).

 

Für diese drei Aufgabenfelder sind die historisch niedrigen Zinsen für Bundesanleihen zu nutzen, die es der Regierung erlauben, bei sehr geringen Kapitalkosten zu investieren und dauerhaft Werte zu schaffen.

 

Als Finanzierungsmodell auszuschließen sind Privatkapital zu anderen Konditionen wie Bundesanleihen oder Kommunalkredite, wie sie etwa PPPs, Direktinvestitionen von Versicherungen und Pensionsfonds, Bankkredite oder Mischformen der genannten Verschuldungsformen darstellen sowie Refinanzierungsmodelle, die auf direkten oder indirekten Gebührenerhöhungen basieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ein Leben in Würde hat wichtige materielle Voraussetzungen: Erst die Infrastrukturen unserer Daseinsvorsorge gewährleisten z.B. den Zugang zu sauberem Wasser, zu Bildung, zur Energieversorgung, zu Mobilität und  zu unserem Gesundheitswesen. Für die Errichtung dieser Infrastrukturen haben  Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gemeinsam mit anderen hart gekämpft.  Errichtet wurde diese Daseinsvorsorge seit mehr als hundert Jahren immer mit öffentlichen Schulden. Alle dieser Schulden konnten zurückgezahlt werden aus dem durch die Infrastrukturen generierten Mehrwert. Es entstand ein Netzwerk der hochwertigsten öffentlichen Infrastrukturen weltweit, mit einem Gesamtwert von mehreren Billionen Euro. Seit 1999 investiert der Staat jedoch weniger, als durch natürlichen Verfall und Abschreibung an Wert verloren geht.

 

Deswegen wird die deutsche Bunderegierung aufgefordert:

  • Der Investitionsrücktand in den Infrastrukturen der Daseinsvorsorge in Deutschland ist abzubauen.
  • In die Energie- und Verkehrswende ist gemäß der Ziele der Bundesregierung zu investieren (z.B. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der erneuerbaren Energien, Reduktion der CO2-Emissionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990).
  • In den sozial gerechten Ausbau der digitalen Infrastruktur ist gemäß der Ziele der Bundesregierung zu investieren (flächendeckender Breitbandausbau auf 50 MBit/s bis 2018).

 

Für diese drei Aufgabenfelder sind die historisch niedrigen Zinsen für Bundesanleihen zu nutzen, die es der Regierung erlauben, bei sehr geringen Kapitalkosten zu investieren und dauerhaft Werte zu schaffen.

 

Als Finanzierungsmodell auszuschließen sind Privatkapital zu anderen Konditionen wie Bundesanleihen oder Kommunalkredite, wie sie etwa PPPs, Direktinvestitionen von Versicherungen und Pensionsfonds, Bankkredite oder Mischformen der genannten Verschuldungsformen darstellen sowie Refinanzierungsmodelle, die auf direkten oder indirekten Gebührenerhöhungen basieren.

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die Investitionen in die Infrastruktur sind auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislatur deutlich aufgestockt worden. Mit einer Investitionslinie von 11,4 Milliarden Euro, die unserer Infrastruktur zu Gute kommen, ist wurde im Bundeshaushalt 2016 ein neuer Höchststand erreicht. Der Bahnverkehr profitiert besonders – unter anderem durch bessere Investitionsrahmenbedingungen und verbesserten Lärmschutz.   Auch der am 16. März 2016 vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans macht den hohen Stellenwert der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur deutlich.   Der Bundesverkehrswegeplan 2030 hat ein Finanzvolumen von insgesamt 264,5 Milliarden Euro. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich intensiv mit den Vorlagen auseinander und prüft, ob die von der SPD-Bundestagsfraktion sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der Grundkonzeption des BVWP verankerten Eckpfeiler umgesetzt wurden: Erhalt vor Neubau und eine klare Priorisierung von überregional bedeutsamen und großräumig wirksamen Infrastrukturprojekten mit ausgewiesener Netzwirkung. Außerdem soll sich der Aus- und Neubau auf hoch frequentierte Verkehrswege mit überregionaler und nationaler Bedeutung konzentrieren sowie Engpässe und Lückenschlüsse beheben.   Ziel ist es, die Weichen für einen zügigen Abbau des Erhaltungsinvestitionsstaus neu zu stellen. In den Erhalt soll allein bis 2030 die Rekordsumme von 141,6 Milliarden Euro investiert werden. Ferner brauchen wir einen raschen und gezielten Ausbau der überlasteten Knoten und Engpässe. Maßnahmen mit unanfechtbarem Baurecht und mit einer großräumigen Bedeutung sollen absoluten Vorrang bekommen, damit schnell Entlastung im ganzen Netz geschaffen werden kann. Wir wollen im Ergebnis ein zuverlässiges Netz mit ausreichend und leistungsstarken Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern, um die Potentiale des kombinierten Verkehrs stärker zu nutzen und den Verkehr auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten.   Der vorgelegte Entwurf des BVWP 2030 beinhaltet Investitionen in die Bundesfernstraßen von insgesamt 130,7 Milliarden Euro. 75 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau sollen bei der Straße in großräumig bedeutsame Projekte fließen und 25 Prozent in die vor Ort wichtigen Bundesstraßen mit rein regionaler Bedeutung und Ortsumgehungen.   Es bleibt erklärtes Ziel, mehr Güter von der Straße auf die nachhaltigen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu bringen. Mit Investitionen von 109,3 Milliarden Euro soll der umweltfreundliche Personen- und Güterverkehr auf der Schiene gestärkt werden. Auch hier gelten die Grundsätze Erhalt vor Neubau und gezielte Behebung von Engpässen im Netz. Bei den Bundeswasserstraßen sollen Investitionen mit einem Volumen von 24,5 Milliarden Euro realisiert werden. Wesentliche Stellschraube bei diesem Verkehrsträger ist es, ausreichend Planungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, um die reservierten Mittel verbauen zu können.