Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf Druck der Union im Oktober 2025 auf eine neue Grundsicherung geeinigt, die das aktuelle Bürgergeld ersetzen soll. Die künftige Grundsicherung soll dabei unter anderem Totalsanktionen bei dreifacher Nicht-Wahrnehmung von Terminen vorsehen und dem Staat die Möglichkeit geben, die Kosten für die Unterkunft zu streichen.
Für uns als Sozialdemokrat*innen steht Solidarität an erster Stelle. Dazu gehört die konsequente Bekämpfung von Armut in jeglicher Form. Wir fordern von der Bundesregierung eine Reform, die auf Vertrauen, Unterstützung und Gerechtigkeit setzt – nicht auf Druck und Sanktionen.
Durch die letzte von der SPD geführte Bundesregierung wurde das bisherige System von Hartz IV endlich überwunden und das sog. Bürgergeld eingeführt. Damit ging die Bundesebene einen großen Schritt in Richtung einer besseren Arbeitsvermittlung und einer menschenwürdigen Existenzsicherung, die die Förderung des Menschen und dessen Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellt. Auch für die in der aktuellen Bundesregierung geplante und derzeit in Verhandlung stehende Reform muss das im Jahr 2019 vom Bundesparteitag beschlossenen Sozialstaatskonzept die Grundlage sein. Insbesondere wichtig ist uns dabei, die Sanktionen nicht noch weiter zu verschärfen und auf Vertrauen und Augenhöhe zu setzen.
Dabei gilt für uns: Eine Politik, die Menschen mit Vertrauen begegnet und sie in ihrer Selbstbestimmung stärkt, trägt wesentlich zu einem guten sozialen Klima in dieser Gesellschaft bei und festigt das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit unserer Partei. Maßnahmen mit dem Ziel, Menschen durch Unterstützung, Förderung und echte Chancen schneller wieder in Erwerbsarbeit zu bringen, müssen daher Kernbestandteil der neuen Grundsicherung sein. Nur ein Sozialstaat, der Menschen in Not und schwierigen Lebenslagen respektvoll und auf Augenhöhe begegnet, schafft das Vertrauen, das er braucht, um zu wirken und seine Funktion voll zu entfalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass Sanktionen in Höhe von 60% nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und die Kosten für Heizung und Wohnen nicht gekürzt werden dürfen. Es zeigt damit deutlich, dass die Wahrung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Schutz vor unverhältnismäßigen Sanktionen zentrale Grundlagen unserer Verfassung sind. Eine Gesetzesreform muss Verfassungsgrundsätze ernst nehmen und wahren.
Für uns ist klar: Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollen. Die Sozialdemokratie hat den Sozialstaat miterkämpft, mitverteidigt und sollte auch heute die Kraft sein, die allen Versuchen der Spaltung offensiv entgegentritt und für die Teilhabe aller Menschen in dieser Gesellschaft einsteht. Wir stehen für eine klare sozialdemokratische Haltung im Sinne der Solidarität, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenwürde und unterstützen unsere sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und im Bundestag darin, eine Sozialpolitik durchzusetzen, die auf Vertrauen, Unterstützung und gemeinsame Verantwortung baut.
[Deswegen unterstützt die SPD Berlin das am 10.11.2025 eingereichte Mitgliederbegehren „Gegen die Entsolidarisierung“ (www.mitgliederbegehren.org).] –> Votum AK erforderlich
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf Druck der Union im Oktober 2025 auf eine neue Grundsicherung geeinigt, die das aktuelle Bürgergeld ersetzen soll. Die künftige Grundsicherung soll dabei unter anderem Totalsanktionen bei dreifacher Nicht-Wahrnehmung von Terminen vorsehen und dem Staat die Möglichkeit geben, die Kosten für die Unterkunft zu streichen.
Für uns als Sozialdemokrat*innen steht Solidarität an erster Stelle. Dazu gehört die konsequente Bekämpfung von Armut in jeglicher Form. Wir fordern von der Bundesregierung eine Reform, die auf Vertrauen, Unterstützung und Gerechtigkeit setzt – nicht auf Druck und Sanktionen.
Durch die letzte von der SPD geführte Bundesregierung wurde das bisherige System von Hartz IV endlich überwunden und das sog. Bürgergeld eingeführt. Damit ging die Bundesebene einen großen Schritt in Richtung einer besseren Arbeitsvermittlung und einer menschenwürdigen Existenzsicherung, die die Förderung des Menschen und dessen Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellt. Auch für die in der aktuellen Bundesregierung geplante und derzeit in Verhandlung stehende Reform muss das im Jahr 2019 vom Bundesparteitag beschlossenen Sozialstaatskonzept die Grundlage sein. Insbesondere wichtig ist uns dabei, die Sanktionen nicht noch weiter zu verschärfen und auf Vertrauen und Augenhöhe zu setzen.
Dabei gilt für uns: Eine Politik, die Menschen mit Vertrauen begegnet und sie in ihrer Selbstbestimmung stärkt, trägt wesentlich zu einem guten sozialen Klima in dieser Gesellschaft bei und festigt das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit unserer Partei. Maßnahmen mit dem Ziel, Menschen durch Unterstützung, Förderung und echte Chancen schneller wieder in Erwerbsarbeit zu bringen, müssen daher Kernbestandteil der neuen Grundsicherung sein. Nur ein Sozialstaat, der Menschen in Not und schwierigen Lebenslagen respektvoll und auf Augenhöhe begegnet, schafft das Vertrauen, das er braucht, um zu wirken und seine Funktion voll zu entfalten.
Die Wahrung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Schutz vor unverhältnismäßigen Sanktionen sind zentrale Grundlagen unserer Verfassung. Eine Gesetzesreform muss Verfassungsgrundsätze ernst nehmen und wahren.
Für uns ist klar: Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollen. Die Sozialdemokratie hat den Sozialstaat miterkämpft, mitverteidigt und sollte auch heute die Kraft sein, die allen Versuchen der Spaltung offensiv entgegentritt und für die Teilhabe aller Menschen in dieser Gesellschaft einsteht. Wir stehen für eine klare sozialdemokratische Haltung im Sinne der Solidarität, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenwürde und unterstützen unsere sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und im Bundestag darin, eine Sozialpolitik durchzusetzen, die auf Vertrauen, Unterstützung und gemeinsame Verantwortung baut.
Deswegen rufen wir die Mitglieder der SPD Berlin auf, sich mit dem am 10.11.2025 eingereichten Mitgliederbegehren auseinanderzusetzen und daran teilzunehmen.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf Druck der Union im Oktober 2025 auf eine neue Grundsicherung geeinigt, die das aktuelle Bürgergeld ersetzen soll. Die künftige Grundsicherung soll dabei unter anderem Totalsanktionen bei dreifacher Nicht-Wahrnehmung von Terminen vorsehen und dem Staat die Möglichkeit geben, die Kosten für die Unterkunft zu streichen.
Für uns als Sozialdemokrat*innen steht Solidarität an erster Stelle. Dazu gehört die konsequente Bekämpfung von Armut in jeglicher Form. Wir fordern von der Bundesregierung eine Reform, die auf Vertrauen, Unterstützung und Gerechtigkeit setzt – nicht auf Druck und Sanktionen.
Durch die letzte von der SPD geführte Bundesregierung wurde das bisherige System von Hartz IV endlich überwunden und das sog. Bürgergeld eingeführt. Damit ging die Bundesebene einen großen Schritt in Richtung einer besseren Arbeitsvermittlung und einer menschenwürdigen Existenzsicherung, die die Förderung des Menschen und dessen Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellt. Auch für die in der aktuellen Bundesregierung geplante und derzeit in Verhandlung stehende Reform muss das im Jahr 2019 vom Bundesparteitag beschlossenen Sozialstaatskonzept die Grundlage sein. Insbesondere wichtig ist uns dabei, die Sanktionen nicht noch weiter zu verschärfen und auf Vertrauen und Augenhöhe zu setzen.
Dabei gilt für uns: Eine Politik, die Menschen mit Vertrauen begegnet und sie in ihrer Selbstbestimmung stärkt, trägt wesentlich zu einem guten sozialen Klima in dieser Gesellschaft bei und festigt das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit unserer Partei. Maßnahmen mit dem Ziel, Menschen durch Unterstützung, Förderung und echte Chancen schneller wieder in Erwerbsarbeit zu bringen, müssen daher Kernbestandteil der neuen Grundsicherung sein. Nur ein Sozialstaat, der Menschen in Not und schwierigen Lebenslagen respektvoll und auf Augenhöhe begegnet, schafft das Vertrauen, das er braucht, um zu wirken und seine Funktion voll zu entfalten.
Die Wahrung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Schutz vor unverhältnismäßigen Sanktionen sind zentrale Grundlagen unserer Verfassung. Eine Gesetzesreform muss Verfassungsgrundsätze ernst nehmen und wahren.
Für uns ist klar: Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollen. Die Sozialdemokratie hat den Sozialstaat miterkämpft, mitverteidigt und sollte auch heute die Kraft sein, die allen Versuchen der Spaltung offensiv entgegentritt und für die Teilhabe aller Menschen in dieser Gesellschaft einsteht. Wir stehen für eine klare sozialdemokratische Haltung im Sinne der Solidarität, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenwürde und unterstützen unsere sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und im Bundestag darin, eine Sozialpolitik durchzusetzen, die auf Vertrauen, Unterstützung und gemeinsame Verantwortung baut.
Deswegen rufen wir die Mitglieder der SPD Berlin auf, sich mit dem am 10.11.2025 eingereichten Mitgliederbegehren auseinanderzusetzen und daran teilzunehmen.
