Die Ukraine verteidigt seit dem russischen Angriffskrieg nicht nur ihre eigene Souveränität, sondern auch die europäische Friedensordnung. Ein zukünftiges Friedensabkommen kann nur Bestand haben, wenn es durch verlässliche Schutz- und Sicherheitsgarantien abgesichert ist.
Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Historisch, weil die Ukraine während des Zweiten Weltkriegs unermessliches Leid durch deutsche Besatzung erfuhr. Politisch, weil Deutschland in den letzten Jahrzehnten durch Entscheidungen wie die Blockade einer NATO-Beitrittsperspektive 2008 und die energiepolitische Abhängigkeit von Russland mit dazu beigetragen hat, dass die Ukraine lange in einer sicherheitspolitischen Grauzone blieb.
Auch nach Beginn der Krim-Annexion 2014 hielt Deutschland an Projekten wie Nord Stream 2 fest, trotz der Warnungen osteuropäischer Partner*innen. Diese Politik hat Russlands Handlungsspielräume erweitert und die Sicherheitslage der Ukraine verschlechtert. Aus diesen Fehlern erwächst eine moralische und politische Pflicht: Deutschland darf sich nicht erneut zurückziehen, wenn es um die Verteidigung europäischer Sicherheit und der Demokratie geht.
Auch wir haben uns zur Zeitenwende bekannt. Dieses Bekenntnis muss den Anspruch einer langfristigen sicherheits- und friedenspolitischen Verantwortung tragen. Zur Zeitenwende gehört deshalb auch, die Ukraine nicht nur in der akuten Verteidigung, sondern langfristig abzusichern – politisch, finanziell und im Zweifel auch militärisch. Sicherheitsgarantien für die Ukraine sind damit kein Bruch mit unseren Grundsätzen, sondern die konsequente Fortführung unserer Haltung: Internationale Solidarität und Verantwortung enden nicht am Tag eines Waffenstillstands, sondern erst, wenn die Menschen in der Ukraine dauerhaft in Frieden und Sicherheit leben können.
Sicherheitsgarantien müssen glaubwürdig und umfassend sein. Die Friedens‑ und Sicherheitsforschung betont zwei Kernanforderungen: Schutz vor erneuter Aggression und Durchhaltefähigkeit im Fall eines brüchigen Waffenstillstands. Halbherzige Zusagen, wie das gescheiterte Budapester Memorandum 1994, haben Russland nicht abgehalten. Auch eine rein symbolische Präsenz ohne ein klares Mandat würde Gefahr laufen, dass sie Russland dazu einlädt, erneut Grenzen auszutesten. Realistische Modelle setzen deshalb auf ein mehrschichtiges Sicherungsdispositiv, das die ukrainische Eigenverteidigung stärkt, verlässliche Unterstützung organisiert und klare Reaktionsmechanismen definiert.
Gleichzeitig warnen Stimmen aus der Friedensforschung vor den Risiken: eine direkte Konfrontation zwischen NATO-Staaten und Russland könnte zu einer gefährlichen Eskalation führen, und Deutschland ist aktuell in seinen sicherheitspolitischen Kapazitäten stark belastet. Daraus folgt, dass eine glaubwürdige Garantie auf mehreren Säulen stehen muss: der Befähigung der Ukraine, sich selbst zu schützen, langfristiger finanzieller Unterstützung, humanitären Hilfen und der Bereitschaft, im Rahmen klarer völkerrechtlicher Grundlagen auch über eine mögliche deutsche Beteiligung an internationalen Schutzmissionen zu sprechen.
Zu einer langfristigen Unterstützung der Ukraine gehört jedoch weit mehr als die Sicherung gegen militärische Angriffe. Ein nachhaltiger Frieden setzt auch auf Wiederaufbau und gesellschaftliche Stabilität. Das bedeutet: zerstörte Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser müssen neu errichtet werden, um den Menschen eine Perspektive zu geben. Ebenso braucht die Ukraine unsere Unterstützung bei der Weiterentwicklung demokratischer Institutionen, beim Aufbau einer unabhängigen Justiz, beim Schutz von Minderheiten und beim Kampf gegen Korruption. Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern auch die Garantie von sozialen Rechten, Bildung, Gesundheit und demokratischer Teilhabe. Deshalb muss Deutschland seine Verantwortung umfassend begreifen und auch in diesen Bereichen an der Seite der Ukraine stehen. Dieser nachhaltige Frieden bedeutet für uns auch, eine feministische Perspektive konsequent einzubeziehen. Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik stellt den Schutz der Menschen vor Gewalt, Diskriminierung und Entrechtung in den Mittelpunkt und berücksichtigt dabei ebenfalls die Erfahrungen von Frauen, queeren Personen und marginalisierten Gruppen in Kriegs- und Nachkriegsgesellschaften. Sicherheitspolitik darf deshalb niemals eindimensional militärisch gedacht werden, sondern muss soziale, ökonomische und gesellschaftliche Dimensionen ebenfalls umfassen.
Marginalisierte und systematisch benachteiligte Gruppen müssen an Friedensprozessen beteiligt werden, um eine nachhaltige Sicherheit gewährleisten zu können. Der Wiederaufbau muss geschlechtergerecht gestaltet werden, Programme zum Schutz vor sexualisierter Gewalt als integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur anerkannt werden. Ein feministisches Sicherheitsverständnis verbindet den Schutz marginalisierter und systematisch benachteiligter Gruppen in Kriegsgebieten mit einer intersektionale Perspektive, die Diskriminierungsformen zusammendenkt.
Wir fordern daher:
- einen mehrjährigen, haushaltsfesten Rahmen für eine umfassende sicherheits- und friedenspolitische Unterstützung der Ukraine, einschließlich Rüstung, Waffen, Ausbildung, Infrastrukturaufbau und humanitärer Hilfe;
- die Stärkung der ukrainischen Eigenverteidigung durch Ausrüstung, Ausbildung und verlässliche Nachschublinien;
- die Entwicklung eines Sicherheitsmodells für die Ukraine, das abgesicherte politische, finanzielle und verteidigungspolitische Unterstützung auf quasi-bündnisgleichem Niveau gewährleistet – bis ein NATO-Beitritt möglich wird – und das im Falle eines Friedensabkommens auch die Vorbereitung auf eine internationale Stabilisierungs- oder Schutzmission einschließt, bei der ein deutscher Beitrag vorgesehen wird, sofern er völkerrechtlich legitimiert, parlamentarisch beschlossen, in einem breiten multinationalen Rahmen verankert ist und die sicherheitspolitischen Kapazitäten Deutschlands berücksichtigt.
- die Nutzung eingefrorener russischer Vermögen für Wiederaufbau und Reparationen, flankiert von klaren Sanktionsmechanismen bei erneuter Aggression;
- die aktive Unterstützung des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine und die mittelfristige Öffnung eines klaren Weges in die NATO;
- die langfristige Unterstützung des Wiederaufbaus und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Ukraine, insbesondere beim Wiederaufbau von Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern sowie bei der Förderung demokratischer Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Teilhabe;
- die dauerhafte Unterstützung der internationalen strafrechtlichen und völkerrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher*innen des russischen Angriffskriegs, u. a. durch Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, Förderung von Ermittlungs- und Dokumentationsstrukturen sowie Initiativen für Sondertribunale;
- den klaren Grundsatz, dass mit diesem russischen Regime keine Handels- oder Wirtschaftsbeziehungen wieder aufgenommen werden dürfen.
Seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 verteidigt die Ukraine nicht nur die eigene Souverenität und die eigenen Bürger:innen gegen Russlands imperealistischen Angriffskrieg, sondern auch die europäische Friedensordnung. Ein zukünftiges Friedensabkommen kann nur Bestand haben, wenn es durch verlässliche Schutz- und Sicherheitsgarantien abgesichert ist.
Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Historisch, weil die Ukraine während des Zweiten Weltkriegs unermessliches Leid durch deutsche Besatzung erfuhr. Politisch, weil Deutschland in den letzten Jahrzehnten durch Entscheidungen wie die Blockade einer NATO-Beitrittsperspektive 2008 und die energiepolitische Abhängigkeit von Russland mit dazu beigetragen hat, dass die Ukraine lange in einer sicherheitspolitischen Grauzone blieb.
Auch nach Beginn der Krim-Annexion 2014 hielt Deutschland an Projekten wie Nord Stream 2 fest, trotz der Warnungen osteuropäischer Partner*innen. Diese Politik hat Russlands Handlungsspielräume erweitert und die Sicherheitslage der Ukraine verschlechtert. Aus diesen Fehlern erwächst eine moralische und politische Pflicht: Deutschland darf sich nicht erneut zurückziehen, wenn es um die Verteidigung europäischer Sicherheit und der Demokratie geht.
Auch wir haben uns zur Zeitenwende bekannt. Dieses Bekenntnis muss den Anspruch einer langfristigen sicherheits- und friedenspolitischen Verantwortung tragen. Zur Zeitenwende gehört deshalb auch, die Ukraine nicht nur in der akuten Verteidigung, sondern langfristig abzusichern – politisch, finanziell und im Zweifel auch militärisch. Sicherheitsgarantien für die Ukraine sind damit kein Bruch mit unseren Grundsätzen, sondern die konsequente Fortführung unserer Haltung: Internationale Solidarität und Verantwortung enden nicht am Tag eines Waffenstillstands.
Sicherheitsgarantien müssen glaubwürdig und umfassend sein. Die Friedens‑ und Sicherheitsforschung betont zwei Kernanforderungen: Schutz vor erneuter Aggression und Durchhaltefähigkeit im Fall eines brüchigen Waffenstillstands. Halbherzige Zusagen, wie das gescheiterte Budapester Memorandum 1994, haben Russland nicht abgehalten. Auch eine rein symbolische Präsenz ohne ein klares Mandat würde Gefahr laufen, dass sie Russland dazu einlädt, erneut Grenzen auszutesten. Realistische Modelle setzen deshalb auf ein mehrschichtiges Sicherungsdispositiv, das die ukrainische Eigenverteidigung stärkt, verlässliche Unterstützung organisiert und klare Reaktionsmechanismen definiert.
Gleichzeitig warnen Stimmen aus der Friedensforschung vor den Risiken: eine direkte Konfrontation zwischen NATO-Staaten und Russland könnte zu einer gefährlichen Eskalation führen, und Deutschland ist aktuell in seinen sicherheitspolitischen Kapazitäten stark belastet. Daraus folgt, dass eine glaubwürdige Garantie auf mehreren Säulen stehen muss: der Befähigung der Ukraine, sich selbst zu schützen, langfristiger finanzieller Unterstützung, humanitären Hilfen und der Bereitschaft, im Rahmen klarer völkerrechtlicher Grundlagen auch über eine mögliche deutsche Beteiligung an internationalen Schutzmissionen zu sprechen.
Zu einer langfristigen Unterstützung der Ukraine gehört jedoch weit mehr als die Sicherung gegen militärische Angriffe. Ein nachhaltiger Frieden setzt auch auf Wiederaufbau und gesellschaftliche Stabilität. Das bedeutet: zerstörte Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser müssen neu errichtet werden, um den Menschen eine Perspektive zu geben. Ebenso braucht die Ukraine unsere Unterstützung bei der Weiterentwicklung demokratischer Institutionen, beim Aufbau einer unabhängigen Justiz, beim Schutz von Minderheiten und beim Kampf gegen Korruption. Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern auch die Garantie von sozialen Rechten, Bildung, Gesundheit und demokratischer Teilhabe. Deshalb muss Deutschland seine Verantwortung umfassend begreifen und auch in diesen Bereichen an der Seite der Ukraine stehen. Dieser nachhaltige Frieden bedeutet für uns auch, eine feministische Perspektive konsequent einzubeziehen. Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik stellt den Schutz der Menschen vor Gewalt, Diskriminierung und Entrechtung in den Mittelpunkt und berücksichtigt dabei ebenfalls die Erfahrungen von Frauen, queeren Personen und marginalisierten Gruppen in Kriegs- und Nachkriegsgesellschaften. Sicherheitspolitik darf deshalb niemals eindimensional militärisch gedacht werden, sondern muss soziale, ökonomische und gesellschaftliche Dimensionen ebenfalls umfassen.
Marginalisierte und systematisch benachteiligte Gruppen müssen an Friedensprozessen beteiligt werden, um eine nachhaltige Sicherheit gewährleisten zu können. Der Wiederaufbau muss geschlechtergerecht gestaltet werden, Programme zum Schutz vor sexualisierter Gewalt als integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur anerkannt werden. Ein feministisches Sicherheitsverständnis verbindet den Schutz marginalisierter und systematisch benachteiligter Gruppen in Kriegsgebieten mit einer intersektionale Perspektive, die Diskriminierungsformen zusammendenkt.
Wir fordern daher:
- einen mehrjährigen, haushaltsfesten Rahmen für eine umfassende sicherheits- und friedenspolitische Unterstützung der Ukraine, einschließlich Rüstung, Waffen, Ausbildung, Infrastrukturaufbau und humanitärer Hilfe;
- die Stärkung der ukrainischen Eigenverteidigung durch Ausrüstung, Ausbildung und verlässliche Nachschublinien;
- Rüstungskooperation mit ukrainischen Unternehmen und Investitionen;
- die Entwicklung eines Sicherheitsmodells für die Ukraine, das abgesicherte politische, finanzielle und verteidigungspolitische Unterstützung auf quasi-bündnisgleichem Niveau gewährleistet – bis ein NATO-Beitritt möglich wird – und das im Falle eines Friedensabkommens auch die Vorbereitung auf eine internationale Stabilisierungs- oder Schutzmission einschließt, bei der ein deutscher Beitrag vorgesehen wird, sofern er völkerrechtlich legitimiert, parlamentarisch beschlossen, in einem breiten multinationalen Rahmen verankert ist und die sicherheitspolitischen Kapazitäten Deutschlands berücksichtigt.
- die Nutzung eingefrorener russischer Vermögen für Wiederaufbau und Reparationen, flankiert von klaren Sanktionsmechanismen bei erneuter Aggression;
- die aktive Unterstützung des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine und die mittelfristige Öffnung eines klaren Weges in die NATO;
- die langfristige Unterstützung des Wiederaufbaus und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Ukraine, insbesondere beim Wiederaufbau von Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern sowie bei der Förderung demokratischer Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Teilhabe;
- Schutz, Unterstützung und Weiterentwicklung von unabhängigen Institutionen der Demokratie- und Rechtstaatsbildung, Knüpfung von Finanzhilfen an Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung;
- die dauerhafte Unterstützung der internationalen strafrechtlichen und völkerrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher*innen des russischen Angriffskriegs, u. a. durch Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, Förderung von Ermittlungs- und Dokumentationsstrukturen sowie Initiativen für Sondertribunale;
- den klaren Grundsatz, dass mit diesem russischen Regime keine Handels- oder Wirtschaftsbeziehungen wieder aufgenommen werden dürfen.
