Hitzeschutzmaßnahmen in Einrichtungen, die in der öffentlichen Hand sind und die eine hohe Fürsorgeverantwortung wie in Kitas und Schulen aufweisen, werden werden prioritär durch die entsprechenden Verwaltungen auf Bezirks- und Landesebene (Schul- und Sportamt, Jugendamt, Gesundheitsamt und Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege) umgehend bzw. es wird deren Umsetzung umgehend veranlasst.
Bei Einrichtungen, die nicht in der öffentlichen Hand sind, wie es in der Regel Pflegeheime und auch größtenteils Kitas sind, soll die Bezirks- bzw. Landesverwaltung mit den entsprechenden Trägerverbänden auf Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung für die Bewohner*innen und Kinder hinwirken und deren Umsetzung kontrollieren.
Gibt es einen rechtlichen Reformbedarf, um die Umsetzung bei nicht-öffentlichen Einrichtungen kontrollieren zu können, so soll der eingeleitet ewrden.
Hitzeschutzmaßnahmen sind dabei insbesondere konkrete bauliche Veränderungen:
Wärmeschutzverglasung der Fenster, Dämmung der Fassade und des Daches, ggf. Installation von Klimaanlagen, Verschattung der Fenster von außen durch Rollläden und Markisen. Die Finanzierung soll durch Bundesmittel erfolgen.
