Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass nach Bremer Vorbild, Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Großveranstaltungen (z.B. Hochrisikospielen im Fußball) von profitorientierten Veranstalter:innen erhoben werden können. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz steht der Erhebung einer solchen Gebühr kein verfassungsrechtlicher Einwand mehr entgegen. Das Gesetz zielt darauf ab, die durch die Durchführung von kommerziellen Großveranstaltungen entstandenen Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalterinnen und Veranstalter abzuwälzen, wobei die Kosten an die Stelle verlagert werden sollen, an der die Gewinne anfallen. Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahler:innen, sondern jedenfalls auch durch die (un)mittelbaren wirtschaftlichen Nutznießer:innen der Polizeieinsätze geschultert werden.
Gerade in Zeiten knapper Landeskassen stellt eine solche Gebühr einen angemessenen Ausgleich zwischen der finanziellen Inanspruchnahme der Allgemeinheit und den profitierenden Veranstalter:innen dar. Bei der Ausgestaltung des Gebührentatbestandes sind die Folgenden Eckpunkte zu beachten:
Eine Einsatzgebühr wird von der Polizei bei Veranstalter:innen für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen erhoben, welche nach dem Mehraufwand zu berechnen ist, der aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte entsteht. Dabei muss sichergestellt sein, dass für politische, religiöse, künstlerische oder wissenschaftliche Veranstaltungen, die in besonderem Maße grundrechtlich geschützt sind, keine Kosten erhoben werden.
Die Grenze, ab welcher eine Veranstaltung als Großveranstaltung dient, ist an Berliner Verhältnisse und den konkreten Veranstaltungsbereich anzupassen und kann die Zahl von 5.000 Teilnehmer:innen nach Bremer Vorbild übersteigen.
Die Gebühr ist in einer Weise zu berechnen, dass Veranstalter:innen nicht übermäßig belastet werden. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, die Gebühren durch eigene Sicherheitskonzepte zu reduzieren. Damit soll dazu angehalten werden, sich eigenverantwortlich an der Veranstaltungssicherheit zu beteiligen.
Schließlich soll sichergestellt werden, dass die Gebühren nicht einseitig auf die Ticketpreise weitergegeben werden, sodass die Teilnahme an Veranstaltungen bezahlbar bleibt. Eine Umlegung der Gebühren soll zu Lasten der gewaltgeneigten Besucher:innen erfolgen, bspw. durch Festlegung einer Vertragsstrafe.
Auf dieser Grundlage wird die Innenminister:innenkonferenz aufgefordert, ein bundesweit einheitliches Mustergesetz zu erarbeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern greift und letztere durch die Erhebung einer solchen Gebühr keinen Wettbewerbsnachteil erleiden. Berlin orientiert sich bei der Umsetzung an diesem Mustergesetz.