Antrag 126/I/2025 Gewerbemieten begrenzen – Stadtentwicklung sozial gestalten

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich für eine bundesgesetzliche Begrenzung von Gewerbemieten einzusetzen. Ziel ist es, eine Verdrängung insbesondere von kleinen Unternehmen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen aus den Innenstädten und den Vierteln zu verhindern und eine vielfältige Stadtentwicklung zu gewährleisten.

 

Hierzu soll ein Gewerbemietrecht geschaffen werden, das insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

 

  1. Einführung einer Gewerbemietpreisbremse: Analog zur Mietpreisbremse im Wohnbereich soll eine Begrenzung von Gewerbemieten eingeführt werden. Dabei darf die Neuvermietung von Gewerberäumen nicht mehr als 10 Prozent betragen.
  2. Gewerbemietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete: Kommunen sollen verpflichtet werden, regelmäßig Gewerbemietspiegel zu erstellen, um Transparenz über ortsübliche Gewerbemieten herzustellen und die Anwendung der Mietpreisbremse zu erleichtern.
  3. Kündigungsschutz für Kleingewerbebetreibende: Kleine gewerbliche Mieter*innen, zum Beispiel im Einzelhandel und Handwerk und soziale Einrichtungen sollen einen Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses erhalten. Vermieter*innen sollen eine Verlängerung nur verweigern oder das Mietverhältnis kündigen können, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse daran nachweisen.
  4. Vorkaufsrecht für Kommunen und gemeinwohlorientierte Träger: Um die spekulative Verdrängung von Gewerbemieter*innen zu verhindern, sollen Kommunen und gemeinwohlorientierte Träger in Lagen mit angespanntem Mietmarkt ein erweitertes Vorkaufsrecht für Gewerbeimmobilien erhalten.
  5. Härtefallregelungen und Ausnahmen: In besonderen Fällen können Ausnahmen für Eigentümer*innen geregelt werden, wenn eine Begrenzung der Miete eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellen würde, etwa im Falle von Investitionen. Gleichzeitig müssen Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Kündigungen geschaffen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag 1/I/2025 (Konsens)