Antrag 240/I/2025 Gewalthilfe für alle! – Gewalthilfegesetz auf queere Betroffene ausweiten!

Wir fordern die Erweiterung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) oder auch „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ um trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN*) und damit die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das Gesetz muss schnellstmöglich nachgebessert und die explizite Inklusion queerer Menschen sichergestellt werden.

 

Zu diesem Zweck fordern wir die Überarbeitung des § 2 „Begriffsbestimmungen“, der „geschlechtsspezifische Gewalt“ im Sinne des Gesetzes als „Gewalt an Frauen“ definiert. Diese Definition greift zu kurz! Sie muss ausgeweitet und um trans*, inter* und nicht-binäre Betroffene ergänzt werden, damit auch diese angemessenen Gewaltschutz erfahren! Eine Möglichkeit wäre, die Formulierung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wieder aufzugreifen und § 2 „Begriffsbestimmungen“ wie folgt anzupassen:

 

„(1) Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung durch eine oder mehrere Personen, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität richtet und zu Schaden oder Leiden führt oder führen kann.

 

(2) Häusliche Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität […] oder durch sonstige im Haushalt der gewaltbetroffenen Person lebende Personen. Ein fester Wohnsitz der gewaltbetroffenen Person oder eine feste Haushaltszugehörigkeit ist nicht erforderlich.

 

(3) Gewaltbetroffene Personen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität geschlechtsspezifische Gewalt oder häusliche Gewalt erlitten haben, erleiden oder hiervon bedroht sind […].“

 

Zudem müssen alle weiteren Anpassungen des Gesetzes veranlasst werden, die notwendig sind, um TIN*Personen umfassend in die vorgesehenen Maßnahmen des Gesetzes zu integrieren bzw. um ihren Ausschluss zu verhindern. Die Bedarfe von TIN*Personen müssen im Gesetz angemessen berücksichtigt und wieder aufgenommen werden.

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die Anpassung der Gesetzeslage einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an LG im BT (Konsens)