Antrag 163/I/2020 Gemeinnützigkeit VVN

Status:
Annahme

Die SPD fordert, den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) durch das Finanzamt für Körperschaften 1 des Landes Berlin von amtswegen zu überprüfen und ggfl. unter Auflagenerteilungen zurückzunehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD fordert, den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) durch das Finanzamt für Körperschaften 1 des Landes Berlin von amtswegen zu überprüfen und ggfl. unter Auflagenerteilungen zurückzunehmen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Erledigt durch Verwaltungshandeln. Das FA für Körperschaften I hat am 24. März 2021 dem VVN-BdA die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt.  

Stellungnahme des Senats 2022:

Erledigt

→Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hat die Gemeinnützigkeit im Frühjahr 2021 zurückerhalten. Siehe Presseberichterstattung und:

Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig! – Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – x

Überweisungs-PDF: