Antrag 163/I/2020 Gemeinnützigkeit VVN
AntragstellerInnen:
KDV Mitte
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD fordert, den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) durch das Finanzamt für Körperschaften 1 des Landes Berlin von amtswegen zu überprüfen und ggfl. unter Auflagenerteilungen zurückzunehmen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die SPD fordert, den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) durch das Finanzamt für Körperschaften 1 des Landes Berlin von amtswegen zu überprüfen und ggfl. unter Auflagenerteilungen zurückzunehmen.
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:
Erledigt durch Verwaltungshandeln. Das FA für Körperschaften I hat am 24. März 2021 dem VVN-BdA die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt.
Stellungnahme des Senats 2022:
Erledigt
→Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hat die Gemeinnützigkeit im Frühjahr 2021 zurückerhalten.
Siehe Presseberichterstattung und:
Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig! – Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – x
This Antrag was published on Donnerstag, 1. Oktober 2020 at 9:37.