Antrag 27/II/2025 Gehälter für das TOP-Management von Landesunternehmen und AÖR transparent und ergebnisorientiert regeln, Zielvorgaben setzen

Status:
Erledigt
  1. Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die SPD-Mitglieder in der Landesregierung Berlin werden aufgefordert, sich für die Absenkung der Basisgehälter des Top-Managements, insb. der Vorstände, von landeseigenen Unternehmen und AöR sowie die Entwicklung von ergänzenden, variablen Gehaltsbestandteilen nebst Ziel- und Leistungsvorgaben einzusetzen.
  2. Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
  3. Deckelung der (Grund-)Gehälter des Top-Managements, insb. der Vorstände und Aufsichtsräte, auf einem angemessenen Niveau, welches die Situation des Landeshausaltes sowie die Liquidität und Performance des Unternehmens berücksichtigt,
  4. Entwicklung von gestaffelten, spezifisch auf das Unternehmen ausgerichteten Ziel- und Leistungsvorgaben durch die Landesregierung in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gremien des Abgeordnetenhauses von Berlin, welche das (Grund-)Gehalt ergänzende Zahlungen begründen können,
  5. Begrenzung der das Grundgehalt ergänzenden Zahlung(en) insgesamt auf 75 Prozent des Grundgehaltes,
  6. jährliche Evaluation der Leistungs- und Zielvorgaben sowie der Erreichung der selbigen durch die Landesregierung und die Gremien des AGH Berlin,
  7. Kopplung der Gehaltsentwicklung des Top-Managements an die Lohnentwicklung der übrigen Belegschaft,
  8. Anwendung dieser Vorhaben bis auf die Ebene 3 der Gesamtorganisationen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Siehe Antrag 79/I/2025 Gehälter für das Top-Management von Landesunternehmen und AöR transparent und ergebnisorientiert regeln, Zielvorgaben setzen

(LPT I-2025: Überweisung an Landesvorstand. Landesvorstand: Überweisung an AGH-Fraktion)