Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die SPD-Mitglieder in der Landesregierung Berlin werden aufgefordert, sich für die Absenkung der Gehälter des Top-Managements, insb. der Vorstände, von landeseigenen Unternehmen und AöR sowie die Entwicklung von variablen Gehaltsbestandteilen nebst Ziel- und Leistungsvorgaben einzusetzen.
Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- Deckelung der (Grund-)Gehälter des Top-Managements, insb. der Vorstände und Aufsichtsräte, auf einem angemessenen Niveau, welches die Situation des Landeshausaltes sowie die Liquidität und Performance des Unternehmens berücksichtigt,
- Entwicklung von gestaffelten, spezifisch auf das Unternehmen ausgerichteten Ziel- und Leistungsvorgaben durch die Landesregierung in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gremien des Abgeordnetenhauses von Berlin, welche das (Grund-)Gehalt ergänzende Zahlungen begründen können,
- Begrenzung der das Grundgehalt ergänzenden Zahlung(en) insgesamt auf 75 Prozent des Grundgehaltes,
- jährliche Evaluation der Leistungs- und Zielvorgaben sowie der Erreichung der selbigen durch die Landesregierung und die Gremien des AGH Berlin,
- Kopplung der Gehaltsentwicklung des Top-Managements an die Lohnentwicklung der übrigen Belegschaft,
- Anwendung dieser Vorhaben bis auf die Ebene 3 der Gesamtorganisationen,
- keine Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit für aktive MdA und Regierungsmitglieder, sowie die Prüfung eines Ausschlusses von Aufsichtsratstätigkeiten während der Mandatsausübung.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)
PDF: