Antrag 79/I/2025 Gehälter für das Top-Management von Landesunternehmen und AöR transparent und ergebnisorientiert regeln, Zielvorgaben setzen

Status:
Nicht abgestimmt

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die SPD-Mitglieder in der Landesregierung Berlin werden aufgefordert, sich für die Absenkung der Gehälter des Top-Managements, insb. der Vorstände, von landeseigenen Unternehmen und AöR sowie die Entwicklung von variablen Gehaltsbestandteilen nebst Ziel- und Leistungsvorgaben einzusetzen.

 

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Deckelung der (Grund-)Gehälter des Top-Managements, insb. der Vorstände und Aufsichtsräte, auf einem angemessenen Niveau, welches die Situation des Landeshausaltes sowie die Liquidität und Performance des Unternehmens berücksichtigt,
  • Entwicklung von gestaffelten, spezifisch auf das Unternehmen ausgerichteten Ziel- und Leistungsvorgaben durch die Landesregierung in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gremien des Abgeordnetenhauses von Berlin, welche das (Grund-)Gehalt ergänzende Zahlungen begründen können,
  • Begrenzung der das Grundgehalt ergänzenden Zahlung(en) insgesamt auf 75 Prozent des Grundgehaltes,
  • jährliche Evaluation der Leistungs- und Zielvorgaben sowie der Erreichung der selbigen durch die Landesregierung und die Gremien des AGH Berlin,
  • Kopplung der Gehaltsentwicklung des Top-Managements an die Lohnentwicklung der übrigen Belegschaft,
  • Anwendung dieser Vorhaben bis auf die Ebene 3 der Gesamtorganisationen,
  • keine Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit für aktive MdA und Regierungsmitglieder, sowie die Prüfung eines Ausschlusses von Aufsichtsratstätigkeiten während der Mandatsausübung.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)