Antrag 249/I/2025 Gegen die drohende Ausweisung von Studierenden nach Beteiligung an Palästina-Protesten in Berlin

Laut einem Bericht des Tagesspiegels vom 2. April 2025 droht Studierenden ohne deutsche Staatsbürgerschaft die Ausweisung aus Deutschland aufgrund ihrer Teilnahme an pro-palästinensischen Protesten und Anschuldigungen an Straftaten beteiligt gewesen zu sein in Berlin. Die Innenverwaltung begründet ihre Entscheidung mit noch nicht nachgewiesenen Straftaten. Die Betroffenen haben rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung eingeleitet.

 

Die Ausweisung von Personen allein aufgrund ihrer Teilnahme an politischen Demonstrationen und ohne jegliche strafrechtlich relevante Verurteilung, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Diese Rechte sind essentiell für eine lebendige Demokratie und müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten geschützt werden.

 

Es ist besorgniserregend, wenn migrationsrechtliche Maßnahmen genutzt werden, um politisches Engagement zu sanktionieren und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Ein solches Vorgehen fördert ein Klima der Angst und schränkt den demokratischen Diskurs erheblich ein.

 

Die Jusos Berlin stehen für eine offene und demokratische Gesellschaft, in der politische Teilhabe und Meinungsfreiheit für alle Menschen, selbstverständlich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gewährleistet sind. Wir fordern daher die zuständigen Behörden auf, die geplanten Ausweisungen unverzüglich zu stoppen und sicherzustellen, dass die Grundrechte aller in Deutschland lebenden Personen respektiert werden. Dazu gehört zunächst ein fairer Prozess für die betreffenden Personen und, im Falle einer Verurteilung, die Feststellung der Erfüllung der für einen Entzug der EU-Freizügigkeit “besonders hohen Voraussetzungen”.

 

Der Entzug der Freizügigkeit darf nicht leichtfertig für die Demonstration politischer Standpunkte instrumentalisiert werden. Diese Praxis wird US-Präsident Trump aktuell in zahlreichen Fällen zurecht aus einem breiten Spektrum der politischen Lager vorgeworfen.

 

Den Studierenden wird vorgeworfen am 17. Oktober 2024 an einem gewaltsamen Angriff auf das Präsidium der FU teilgenommen zu haben. Dabei wurden Mitarbeitende mit Äxten, Knüppeln und Brecheisen bedroht und Mitarbeitende gewaltsam aus ihren Büros gezerrt. Aufgrund der traumatischen Erfahrungen waren einige Mitarbeitende über längere Zeit außer Stande wieder iher normalen Tätigkeit nachzugehen. Ebenso wurde das antisemitische Dreieck der Hamas an Universitätsgebäude geschmiert und Parolen, welche zur Vernichtung Israels aufrufen, gerufen. Diese antisemitischen Taten, Äußerungen und Einstellungen sowie das gewalttätige Vorgehen der Demonstrierenden an der FU verurteilen wir auf das Schärfste. Antisemitismus darf in keiner Form geduldet werden und muss konsequent verurteilt sowie strafrechtlich verfolgt werden. Politisches Engagement und das Eintreten für Menschenrechte dürfen niemals als Rechtfertigung für antisemitisches Verhalten und Gewalt gegenüber Zivilist*innen missbraucht werden.

 

Die Jusos Berlin fordern den Berliner Senat und die zuständigen Behörden auf, die geplanten Ausweisungen von Studierenden ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich an pro-palästinensischen Protesten in Berlin beteiligt haben, umgehend zu stoppen. Falls die Ermittlungen dazu führen, dass die Betroffenen verurteilt werden, ist es selbstverständlich, dass die Strafe dem zu erwartenden Rahmen entsprechen.

 

Die Jusos Berlin lehnen die Ausweisung der genannten Personen entschieden ab und setzen sich für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Wir fordern den Berliner Senat und die zuständigen Behörden auf, die Ausweisungsverfahren einzustellen und sicherzustellen, dass politische Teilhabe nicht durch migrationsrechtliche Maßnahmen eingeschränkt wird

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Keine Ausweisungen ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung

 

Im April 2025 sorgte ein Fall bundesweit und international für Aufsehen: Vier Studierenden, die nicht die deutsche Staatsbürger*innenschaft haben, sollten ausgewiesen bzw. ihnen die Freizügigkeit als europäische Staatsbürger*innen entzogen werden. Grund für die Ausweisung bzw. Aberkennung der Freizügigkeit sind offene Strafverfahren, unter anderen wegen der Teilnahme an einem antisemitischen und gewaltsamen Angriff auf das Präsidium der FU und eine daraus abgeleitete Sicherheitsgefährdung. Bei diesem gewaltsamen Angriff wurden Mitarbeitende mit Äxten, Knüppeln und Brecheisen bedroht und Mitarbeitende gewaltsam aus ihren Büros gezerrt. Aufgrund der traumatischen Erfahrungen waren einige Mitarbeitende über längere Zeit außer Stande wieder iher normalen Tätigkeit nachzugehen. Ebenso wurde das antisemitische Dreieck der Hamas an Universitätsgebäude geschmiert und Parolen, welche zur Vernichtung Israels aufrufen, gerufen. Diese antisemitischen Taten, Äußerungen und Einstellungen sowie das gewalttätige Vorgehen der Demonstrierenden an der FU verurteilen wir auf das Schärfste. Antisemitismus darf in keiner Form geduldet werden und muss konsequent verurteilt sowie strafrechtlich verfolgt werden. Politisches Engagement und das Eintreten für Menschenrechte dürfen niemals als Rechtfertigung für antisemitisches Verhalten und Gewalt gegenüber Zivilist*innen missbraucht werden.

 

Allerdings sind die Studierenden bisher nicht dafür oder für irgendeinen anderen Tatbestand rechtskräftig verurteilt worden. Die Studierenden haben in der Vergangenheit an pro-palästinensischen Protesten teilgenommen, wurden aber bisher nicht für ihr Verhalten auf diesen Demonstrationen oder in sonstigen Kontexten verurteilt.

 

Die  Ausweisung bzw. Aberkennung der Freizügigkeit der Studierenden vor einer  rechtskräftige strafrechtlichen Verurteilungen ist zwar von den Verwaltungsgerichten grundsätzlich für zulässig erachtet worden, wegen der Schwere des Eingriffs bedarf es aber stets einer Klärung der individuellen Tatbeteiligung und Abwägung der Interessen.Das Aufenthaltsrecht darf nicht  zu einem Ersatzstrafrecht umfunktioniert werden.

 

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind für unsere Demokratie elementar wichtig und  zu schützen. Gleichzeitig lehnen wir jede Art von Gewalt ab, strafrechtliches Verhalten, Zerstörung fremden Eigentums und Bedrohungen müssen strafrechtlich geahndet werden. Die mögliche Ausweisung bzw. Aberkennung der Freizügigkeit wegen offener Strafverfahren führt bei vielen Menschen ohne deutsche Staatsbürger*innenschaft zu der Angst, dass sie auch basierend auf einer bloßen Vermutung der Sicherheitsbehörden – ohne Strafprozess – ausgewiesen werden könnten. Dies ist in einer diversen Stadt wie Berlin nicht hinnehmbar.

 

Daher lehnen wir die Anwendung des Aufenthaltsrecht als eine Art Ersatzstrafrecht ab. Dies betrifft insbesondere Ausweisungen auf Basis von mutmaßlichen Taten ohne ein beendetes strafrechtliches Verfahren. Darüber hinaus setzen wir uns umfassend für die Sicherung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ein.