Solarenergie für Mieter vom eigenen Dach ist ein sinnvoller Beitrag für den Klimaschutz. Die Förderung von direkt verbrauchtem Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit einem Mieterstromzuschlag schafft eine langfristig wettbewerbsfähige und vor allem klimaschonende Möglichkeit für die Stromversorgung in der Stadt. Gleichzeitig bleibt die Vertragsfreiheit der Mieter bei der Auswahl eines Stromtarifs uneingeschränkt bestehen, entsprechend sind Mieter nicht dem Risiko von steigenden Strompreisen als Resultat der Förderung ausgesetzt.
Der aktuelle Förderungsrahmen erweist sich als ungenügend für die Entwicklung von ausreichend vielen Mieterstromprojekten. Grund hierfür sind vor allem Hemmnisse für Betreiber, die eine erhöhte Markteintrittsbarriere darstellen. PV-Mieterstrom Meldezahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass im Zeitraum Januar bis Mai 2018 deutschlandweit lediglich Mieterstromprojekte mit einer Kapazität von 2 MWp registriert wurden. Dem gegenüber steht die herausgestellte Bedeutung von Solarenergie z.B. im Berliner Energie und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030).
Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Bundestag, Bundesregierung und in den Landesregierungen werden aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung der Mieterstromförderung durch den Bund einzusetzen. Ziel ist es, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig sowohl gerecht als auch kostengünstig zu gestalten durch:
1. Unterstützung der Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Thüringen vom 21.8.18 (BR-Drucksache 402/18) zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende. Dies insbesondere um Quartiersversorgungskonzepte mit Mieterstromförderung von Photovoltaikanlagen und damit auch größere Anlagen zu ermöglichen.
2. Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten durch eine erhöhte und zeitlich befristete Anschubförderung für Mieterstromprojekte. Im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit soll die zusätzliche Förderung nicht über die EEG Umlage geschehen. Dazu bestehen ausreichend alternative Möglichkeiten: direkte Subvention aus Steuermitteln oder indirekte Subvention durch Steuersenkung für direkt verbrauchten Strom (z.B. abgesenkter Mehrwertsteuersatz).
3. Abbau weiterer Hemmnisse: z.B. das Zulassen von aufwendungsarmen Messkonzepten insbesondere bei kleineren Anlagen bis 10 kWp, Abschaffung der aktuellen Gewerbesteuerinfektion für Wohnungsunternehmen, Vereinfachung des bürokratischen Aufwands (z.B. aus dem Energiewirtschaftsgesetz) bei kleineren Anlagen.
4 . Angemessene Beteiligung der Mieter an den preislichen und langfristigen Vorteilen dieser regenerativen Stromerzeugung. Die zusätzliche Förderung hat zur Voraussetzung, dass der Mieterstrompreis nicht nur mindestens 10%, sondern mindestens 20% unter dem Grundversorgertarif liegt.
- Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
- Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: