Antrag 76/I/2025 Für einen heißen Arbeitskampf – gegen überhitzte Arbeiter*innen

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen werden aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die verpflichtende Hitzeschutzmaßnahmen für Arbeitnehmer*innen bei extremen Temperaturen vorsehen. Dabei soll auf bestehenden arbeitsschutzrechtlichen Regelungen aufgebaut und diese sinnvoll weiterentwickelt werden. Ziel ist es, den Schutz der Beschäftigten angesichts zunehmender klimatischer Belastungen rechtlich abzusichern.

 

Insbesondere sollen folgende Maßnahmen Bestandteil eines gestuften gesetzlichen Schutzsystems werden:

 

  • Orientierung an der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel ASR A3.5, wobei Raum- und Außentemperaturen von über 30 °C mit verpflichtenden Maßnahmen verbunden werden müssen.
  • Einführung einer gesetzlichen Höchsttemperatur für körperlich belastende Tätigkeiten im Freien und in Innenräumen ohne Kühlung 35 °C als Obergrenze mit verpflichtender Arbeitsunterbrechung oder Verlagerung.
  • Festlegung von Hitzepausenregelungen bei Erreichen definierter Temperaturgrenzen, analog zu Siesta-Regelungen in Südeuropa.
  • Verpflichtende Bereitstellung von Trinkwasser am Arbeitsplatz.
  • Pflicht zur Ausstattung mit UV-Schutz (z. B. Schattenspender, Sonnencreme, Kopfbedeckung) für alle Beschäftigten, die im Freien tätig sind.
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Beratung und Checks bei länger andauernden Hitzewellen (z. B. über Betriebsärzt*innen).

 

Gleichzeitig soll ein Finanzierungs- und Umsetzungsplan erarbeitet werden, der kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung dieser Maßnahmen unterstützt.

 

Die Einhaltung der Regelungen ist durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften) zu überwachen und mit einem gestuften Sanktionssystem zu versehen.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch 18/II/2024 (K) (Konsens)