Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert,
bei den Verträgen mit der DBInfraGO (zuständig für den S- und regionalverkehr) und der BVG sicherzustellen, dass perspektivisch alle Bahnsteige der S- Bahnhöfe und U-Bahnhöfe mit mindestens zwei Aufzügen ausgestattet werden, um mobilitätseingeschränkten Personen jeglichen Alters, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit zu transportierendem Gepäck (Koffer, Möbel, Musikinstrumente) gleichberechtigt und gleich zügig wie allen anderen den Zugang zu den Zügen zu ermöglichen.
Wir fordern den Senat dazu auf, die Finanzierung für den dringend benötigten Ausbau der Aufzüge auch in der aktuell angespannten Haushaltslage sicherzustellen. Insbesondere die neugeschaffenen Finanzierungsspielräume auf Bundesebene und für die Länder für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sind dazu hinzuzuziehen. Diejenigen U- und S-Bahnhöfe, an denen bisher noch nicht einmal der Ausbau eines Aufzugs umgesetzt wurde, sind dabei zu zu priorisieren, sodass bis spätestens 2030 endlich alle Bahnhöfe ausgestattet sind. Um einen zukünftigen planerischen und finanziellen Mehraufwand zu vermeiden, ist an diesen Standorten bereits die Planung für den zukünftigen zweiten Aufzug durchzuführen.
Außerdem ist vertraglich zu vereinbaren, dass für Reparaturen an nicht funktionierenden Aufzügen eine Werkstatt zur Verfügung steht, so dass die Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist von nicht mehr als 48 Stunden – auch sonn- und feiertags – durchgeführt werden können. An allen Aufzügen ist eine Benachrichtigungsmöglichkeit bei nicht funktionierenden Aufzügen zusätzlich durch einen QR-Code vorzusehen.