Antrag 103/II/2018 Für ein soziales und solidarisches Europa

Status:
Annahme

„Der demokratische Sozialismus ist immer von dem Gedanken der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität erfüllt gewesen. In einer Zeit internationaler Verflechtungen aller Interessen und Beziehungen kann kein Volk mehr für sich allein seine politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme lösen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands lässt sich von der Erkenntnis leiten, dass die kulturellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und militärischen Aufgaben der deutschen Politik in enger Verbindung mit den anderen Völkern gelöst werden müssen.“ (Godesberger Programm, „Internationale Gemeinschaft“)

 

Die Berliner SPD hat in der Vergangenheit ihren Beitrag zur demokratischen Entwicklung der Europäischen Union mit vielfältigen Initiativen, Anträgen (Grundsatzbeschluss vom November 2013) und der aktiven Mitgestaltung erbracht.

 

Vor den im Jahr 2019 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament erachten wir es als sinnvoll und notwendig, ausgehend von den aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unsere Ziele und Erwartungen zu bestimmen.

 

Im Bestreben, ein Europa der sozialen Gerechtigkeit zu erreichen, das die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen einsetzt, werben wir auch bei den sozialdemokratischen Schwesterparteien für die Durchsetzung der nachfolgenden Ziele:

 

Für eine soziale Union
Uns ist bewusst, dass die sogenannte „Eurokrise“ – sowohl im Hinblick auf die Diskussion über den Wert und den Sinn eines einheitlichen, europäischen Zahlungsmittels als auch im Hinblick auf den Zustand und die Entwicklungsmöglichkeiten einer europäischen bürgerlich demokratischen Gestaltungsebene – eigentlich eine Bankenkrise ist.

Die Rede von der „Krise der EU“ ist eine Ablenkung von der Akkumulationskrise des Kapitalismus in seiner globalisierten, neoliberalen Phase. Die Krise, als solche, ist dem kapitalistischen Wirtschaftssystem immanent.

 

Dieses Mal ist es den Kapitalen in nahezu perfekter Weise gelungen, die Kosten der Krise zu sozialisieren. Abwehrreflexe verunsicherter Bevölkerungsgruppen, die sich durch neoliberale Praktiken, wie der Monetarisierung aller Lebensbereiche, bedroht sehen, führen zum Erstarken nationalistischer Kräfte, gipfelnd im Brexit.

Die Förderung des Nationalismus in den einzelnen Staaten und Regionen der EU erfolgt dabei nicht nur im Sinne einzelner Unternehmensstrategien zur Sicherung monopolartiger Strukturen, sondern auch, weil dadurch die Grundlage für Solidarität zerstört und zugleich die wirklichen Ursachen der Krise verschleiert werden.

 

Die jeweiligen nationalistischen Bewegungen eint die Zielsetzung, einen Staat ohne Rechte der lohnabhängigen Bevölkerungsmehrheit zu formieren.

Es ist daher die Aufgabe der europäischen Sozialdemokratie als internationalistische Bewegung, dem globalisierten Neoliberalismus durch eine europäische Sozialunion entgegenzutreten.

 

Die „Krise“ lösen, können nicht einzelne Mitgliedstaaten. Das kann nur die gesamte Europäische Union. Mehr Europa, nicht weniger – mehr Demokratie, nicht weniger: Das muss die Antwort auf die gegenwärtige Entwicklung im Euroraum sein. Die wirtschaftliche und politische Einheit Europas bleibt unser erklärtes Ziel.

 

Die gegenwärtige Situation in Europa zeigt deutlich, dass soziale Fragen  wesentliche Aufgaben auf gesamteuropäischer Ebene sind. Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Armut ist – nach wie vor – ganz zentral und wird auch weiterhin die europäische Idee mit Leben erfüllen.

 

Die europäische Sozialpolitik ist so weit zu harmonisieren, dass eine gemeinsame Ausgestaltung konkreter Instrumente der Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung auf europäischer Ebene kurzfristig umgesetzt werden kann. Die von der EU beschlossenen Säulen sind eine wichtige Zielbestimmung, die der konkreten Umsetzung bereits in der kommenden Legislaturperiode bedürfen.

 

Fortschritte sind in folgenden Bereichen nötig und umzusetzen:

 

Bekämpfung von Armut
Im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ hat sich die EU eine Senkung der Anzahl der von Armut betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen zum Ziel gesetzt. Hierbei haben sich die Nationalstaaten dazu verpflichtet, zu diesem Vorhaben durch eigene nationale Zielsetzungen beizutragen. Eine effektive Armutsbekämpfung bedarf jedoch europaweiter verbindlicher Vorgaben zur Absicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Insbesondere die zunehmende Kinderarmut kann nur durch EU-weite Zielvorgaben auf einem Niveau der sozialen Mindestsicherung wirksam bekämpft werden.

 

Europäischer Mindestlohn
Nicht alle Länder der EU haben einen Mindestlohn. Auf europäischer Ebene muss man sich darauf einigen, dass überall ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Er wird im Rahmen einer europapolitischen Durchsetzung zunächst nicht in allen Ländern gleich hoch sein, aber es muss eine Harmonisierung, die Unterschiede bei Einkommen und Kaufkraft berücksichtigt, angestrebt werden.

Wir fordern daher die europaweite Einführung eines Mindestlohnes in allen Mitgliedstaaten und eine europaweite Verpflichtung zur kontinuierlichen, indexorientierten Angleichung der Niveaus der Mindestlöhne.

 

Sozialversicherungssysteme angleichen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen mittel- bis langfristig ihre Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherungssysteme angleichen. Dies ist auf Basis einer Sozialversicherung zu leisten, die nicht nur Arbeits-, sondern auch Kapitaleinkünfte zugrunde legt. Private Sozialversicherungssysteme sind keine Garanten für einen nachhaltigen Sozialschutz der Bürger*innen Europas.

 

Die Einführung einer Europäischen Arbeitslosenversicherung ist für eine Sozial- und Fiskalunion gleichermaßen wichtig. Sie soll ergänzend zu den nationalen Arbeitslosenversicherungen bei konjunkturellen Krisen helfen, die Volkswirtschaften einzelner Mitgliedstaaten und vor allem auch den privaten Konsum zu stabilisieren. Sie wird erst aktiviert, wenn ein Mitgliedstaat in eine Krise gerät, die zu hoher Arbeitslosigkeit führt. Dieser Stabilisierungsmechanismus wird über einen europäischen Solidaritätsfonds finanziert.

 

Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit
Die hohe Jugendarbeitslosigkeit, insbesondere im Süden Europas, sowie die Langzeitarbeitslosigkeit sind Herausforderungen für den sozialen Zusammenhalt in Europa. Um der Gefahr einer großflächigen Altersarmut und einer Überlastung der Sicherungssysteme wirksam zu begegnen, ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen in allen Regionen massiv zu unterstützen.

 

Wir fordern daher die schrittweise Vereinheitlichung der Arbeitnehmer*innenschutzrechte (Kündigungsschutz, Arbeitssicherheit) sowie die Förderung der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen – ggf. über einen staatlich geförderten zweiten Arbeitsmarkt.

 

Für eine gerechte Finanzierung der Europäischen Gemeinschaft
Die von uns angestrebte Europäische Sozialunion verlangt nach einer Fiskalunion: Die EU hat sich mit dem Euro das modernste Währungssystem seit dem Römischen Reich gegeben. Aber für eine moderne Währungsunion braucht man auch moderne Lenkungsmethoden; der monetaristische Ansatz der Geldmengensteuerung hat ausgedient.

 

Hierfür fordern wir deshalb die Einführung einheitlicher und unmittelbarer Verbrauchssteuern sowie eine einheitliche und ortsunabhängige Besteuerung des Onlinehandels, um kleine Anbieter*innen zu stärken und die europaweite Besteuerung internationaler Konzerne umzusetzen.

 

Europäische Steuern und Zölle
Der EU-Haushalt, ebenso wie ggf. ein EURO-Raum-Haushalt, ist durch die erhobenen Steuern und Zölle abzusichern. Daher sind diese zunächst auf die Beiträge der Mitgliedsländer anzurechnen und nur Mehreinnahmen auszukehren. Weder wollen wir, dass die EU in einer Abwärtsspirale gegenseitiger Steuerunterbietung versinkt, noch, dass sie supranationalen Konzernen keine effektiven Mittel entgegensetzten kann, um fällige Steuern auch tatsächlich beizutreiben und Steuervermeidung in gigantischem Ausmaß zu unterbinden.

 

Daher wollen wir einheitliche Grundlagen für die Unternehmensbesteuerung, die die Staaten in ihren Steuergestaltungsmöglichkeiten einschränken, nach dem Grundsatz: Je größer das Unternehmen, desto einheitlicher die Besteuerung. Für die Besteuerung supranationaler Konzerne soll eine direkte, europäische Besteuerung eingeführt werden.

 

Es gibt Steuern, die ihrer Art nach kaum sinnvoll von nationalen Einrichtungen erhoben und überwacht werden können. Solche Steuern sind künftig direkt durch die EU zu erheben. Dazu gehören u. a. die einzuführende Finanztransaktionssteuer sowie eine einheitliche Vermögenssteuer.

 

Da die Europäische Union im Innern keine Zölle erhebt, sondern ausschließlich an ihren Außengrenzen, handelt es sich dabei ebenfalls um originäre, durch die EU durchzuführende Maßnahmen. Um all dies in geeigneter Weise umsetzen zu können, benötigt die EU eine effektive, europäische Finanzverwaltung. Dies alles sind Bestandteile einer ernsthaften europäischen Fiskalunion.

 

Im Einzelnen fordern wir:

 

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuern müssen radikal vereinfacht werden, um sinnlose Bürokratie und Marktzugangsbeschränkungen sowie Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen abzubauen und die Armutsbetätigung zu vermindern.

 

Die Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel und Waren des täglichen Bedarfs, als zentrales Instrument einer sozial-ausbeuterischen Massenbesteuerung, ist EU-weit ersatzlos zu streichen (Umsatzsteuersatz 2: 0%). Eine Besteuerung der Transfereinkommen des lebensnotwendigen Konsums der Einkommensschwächsten ist grundsätzlich zu unterlassen.

 

Umsatzsteuersondertatbestände, wie z.B. für Rennpferde und Hotelübernachtungen, sind ersatzlos zu streichen.

 

Darüber hinaus ist im gesamten Euro-Raum ein einheitlicher Umsatzsteuersatz einzuführen (Umsatzsteuersatz 1: 15-20%).

 

Umsatzsteuern, die im europäischen Onlinehandel anfallen, sind am Sitz des handelnden Unternehmens zu deklarieren, sofern es sich nicht um ein supranationales Unternehmen handelt. Eine gesonderte Deklaration bei diversen, nationalen Steuerbehörden, beispielsweise für das Lager-, Versand- oder Empfängerland, entfällt.

 

Um den Umsatzsteuerbetrug zu verringern, sind Rechnungen zwischen Unternehmen in Europa, unabhängig vom Leistungsort und Sitz der Leistungsempfänger*innen und -erbringer*innen, netto zu erstellen, sofern diese über eine Europäische Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen. Innergemeinschaftlicher Erwerb und Lieferung sind auch deshalb wie inländischer Erwerb und Lieferung zu behandeln.

Sämtliche anderslautenden diesbezüglichen Regelungen sind ersatzlos zu streichen.

 

Die Besteuerung supranationaler Unternehmen durchsetzen
Unternehmen, die als supranational eingestuft werden (z. B. Google, Amazon, etc.), müssen einer direkten Besteuerung durch die europäische Finanzverwaltung unterliegen. Diese erhebt zentral und direkt sämtliche Unternehmens- und Umsatzsteuern gemäß europäischem Recht. Das Steueraufkommen ist in einem transparenten Verfahren nach realer Wertschöpfung über die Unternehmensstandorte den Gemeinden (Gewerbesteuer) und Staaten zuzuordnen. Steuereinnahmen werden den Staaten auf ihre Beiträge angerechnet.

 

Finanztransaktionssteuer jetzt einführen
Wir unterstützen den Vorschlag der Kommission zur Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer, mit dem die langjährige Forderung der Sozialdemokratie endlich aufgegriffen wird.

 

Der Richtlinienvorschlag sieht vor, Finanztransaktionen umfassend und in gleicher Weise der Besteuerung zu unterwerfen. Die Steuerlast beträgt einheitlich mindestens 0,1 Prozent auf die zwischen den Parteien der Finanztransaktion vereinbarte Gegenleistung. Lediglich bei Derivaten wird hiervon abgewichen; bei diesen beträgt die Steuerlast einheitlich mindestens 0,01 Prozent auf den Nominalbetrag des Derivats. Wesentliche Ausnahme von dieser umfassenden Besteuerung ist nur, dass Finanzinstitute, die im Namen oder auf Rechnung eines anderen Finanzinstituts handeln, nicht steuerpflichtig sind. Ziel dieser Ausnahme ist, Finanzinstitute höher zu besteuern, wenn sie bei Wertpapiergeschäften im Kundenauftrag auf eigene Rechnung auftreten, um Zwischengewinne zu realisieren, anstatt vollständig auf Rechnung des Kunden zu handeln.

 

Vermögenssteuer
Die Besteuerung des Vermögens ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit – auch für Europa.

Die Aufwendungen für die Wahrung und Sicherung von Vermögen verursachen täglich Kosten, die durch erhebliche Mittel der Gemeinschaft aller zum Wohle einer verschwindend kleinen Anzahl von Personen aufgebracht werden.

 

Das Steuerrecht des sozialen Rechtsstaats richtet die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürger*innen aus. Wer über nennenswertes Vermögen verfügt, ist bei gleichem Einkommen leistungsfähiger als jemand ohne jegliches Vermögen, weil sie / */ er über Versorgungssicherheit und Kredit verfügt. Deshalb nennt das Grundgesetz die Vermögensteuer, neben der Einkommens- und der Körperschaftsteuer, ausdrücklich als Einnahmequelle des Staates und weist ihr Aufkommen den Ländern zu.

 

Deshalb fordern wir die Einführung einer einheitlichen, europäischen Vermögenssteuer, für die die nationalen Reaktivierungen / Einführungen einer Vermögenssteuer aufgrund der systembedingten Kapitalfreizügigkeit nur einen ersten Schritt darstellen können.

 

Für ein Europa, in dem die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert werden
Ein soziales Europa muss auch ökologisch sein. Klimawandel und Nachhaltigkeit stellen Herausforderungen dar, die nicht allein, sondern nur gemeinsam überwunden werden können. Ohne eine umgehende Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und eine aktive Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels sind die natürlichen Lebensgrundlagen in Europa für die Mehrheit der bereits heute lebenden Menschen ernsthaft bedroht. Uns ist bewusst, dass bei einem weltweiten Temperaturanstieg von 5 Grad Celsius alle ernsthaften Prognosen von einer weitestgehenden Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen der Spezies Mensch ausgehen. Das Klimaschutzübereinkommen von Paris, welches am 04. November 2016 in Kraft getreten ist, sieht eine Erderwärmung von höchstens 2 Grad Celsius vor. Die von den Vertragsstaaten abgegebenen Verpflichtungen führen nach bisherigem Kenntnisstand jedoch zu einer voraussichtlichen Erwärmung um 3 Grad Celsius. Mit der Ankündigung des Austritts der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Pariser Klimaabkommen besteht nunmehr eine zusätzliche Gefahr einer deutlichen Überschreitung der gesetzten Klimaziele, da sich diese demnach zu keiner Reduzierung verpflichten. Die CO2- Ausstöße infolge des weltweiten Flug- und Schifffahrtsverkehrs werden in diesen Berechnungen noch nicht einmal berücksichtigt.

 

Um in Zukunft nicht auf eine kurzfristige ökonomische Perspektive eines Binnenmarktes reduziert zu werden, muss die EU eine konsistente Politik für Nachhaltigkeit und Klimaschutz verfolgen.

Für eine aktive, europäische Politik bedeutet dies, auch innerhalb des bestehenden Systems eine aktive Umweltpolitik zu gestalten. Im Hinblick auf das Tempo des Klimawandels und die erheblichen Beharrungskräfte setzen wir auf den effektiveren Einsatz bereits geschaffener Elemente auf europäischer Ebene.

 

Zertifikatehandel
Die bisherige Politik im Bereich des Europäischen Zertifikatehandels war alles andere als erfolgreich. Für die nächste Handelsperiode (2021-2030) hat das Europäische Parlament im Februar 2018 zwar Verbesserungen für eine schnellere Verknappung der Zertifikate beschlossen, jedoch werden die Strukturprobleme im Kern nicht angegangen.

 

Daher fordern wir, dass die zukünftigen Handelsperioden deutlich verkürzt werden müssen, damit die Gesamtmenge an zulässigen Emissionen dynamischer an erreichte Einsparungen angepasst werden kann. Des Weiteren hat die Ausgabe der Zertifikate am Anfang einer Handelsperiode nicht mehr kostenlos zu erfolgen: So sollen z.B. über ein Auktionsverfahren Einnahmen generiert werden, die im Verlauf der Handelsperiode wiederum verwendet werden können. Dann können, je nach Entwicklung der Emissionseinsparung, weitere Zertifikate vom Markt genommen werden. Darüber hinaus sollten im Falle eines fortwährend zu niedrigen Zertifikatpreises die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen besteuert werden.

 

CO2-Steuer ergänzend einführen
Der europäische Emissionshandel umfasst derzeit etwa nur 45 % der Emissionen aus etwa 12.000 großen Kraftwerken und Industrieanlagen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, die CO2-Bepreisung durch eine entsprechende Steuer auf alle Sektoren zu erweitern. Nur so können die Pariser Klimaschutzziele erreicht werden.

 

Die CO2-Steuer erfolgt auf fossile Energieträger, wie Kohle, Öl und Erdgas, und wird an ihrem jeweiligen Treibhausgaspotenzial und nicht an ihrem Energiegehalt ausgerichtet.

Die Steuer könnte aufkommensneutral ausgestaltet werden; evtl. Mehreinnahmen sollten zur Entlastung der Bürger*innen sowie der Unternehmen z.B. bei der EEG-Umlage verwendet werden.

 

Erneuerbare Energien
Im Rahmen der Energiewende bei Elektrizität, Wärme und Mobilität wird die Notwendigkeit einer europäischen Perspektive für diese spezifischen Sektoren auch jenseits des technologie- und sektorunspezifischen Zertifikathandels deutlich. Energie- und Industriepolitik sind stark voneinander abhängig. Deshalb bedarf es stabiler Rahmenbedingungen, die den Übergang zu Erneuerbaren Energien fördern, Anreize für mehr Energieeffizienz schaffen, erschwingliche Energiepreise gewährleisten und Energieversorgungssicherheit garantieren.

 

Ein nachhaltiges Europa muss sich nicht nur für den Ausbau der Erneuerbaren Energien einsetzen, sondern auch für die Klimaziele. Diese werden erst durch den Ausstieg aus klimaschädlichen Technologien erreicht. Die EU hat daher ihre Strukturpolitik mit einer Strategie für den Ausstieg aus dem Abbau von Braunkohle und klimaschädlichen Energien zu ergänzen. Da die Mitgliedstaaten auf unterschiedlichste Weise von einem Ausstieg aus der Kohle- und Atomkraft betroffen sind, sind dabei in jedem Falle die Beschäftigungsmöglichkeiten der in den Branchen bislang Tätigen zu sichern. Darüber hinaus sind Entwicklungspläne aufzustellen, die die von der Kohlindustrie besonders abhängigen Regionen beim Umstieg auf neue Wirtschaftsaktivitäten unterstützen.

 

Verbot der Nutzung von Einwegplastikmaterialien
Im Zuge der Europäischen Nachhaltigkeitswoche im Mai 2018 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Plastikmüll vor. Dieser umfasst ein Verbot von einigen Einwegplastikprodukten, für die es leicht verfügbare und bezahlbare Alternativen gibt. Insbesondere für Einwegplastikgeschirr und -besteck. Die EU- Kommission weist besonders darauf hin, dass 85 % Verschmutzung der Weltmeere auf Plastikmüll zurückzuführen ist. Diese Maßnahme darf jedoch nicht dazu führen, dass die aus Rohöl hergestellten Einwegplastikprodukte durch solche aus Bioplastik ersetzt werden. Da diese sich ähnlich langsam abbauen wie konventionelles Plastik weisen sie insgesamt keine Umweltvorteile auf. Wir fordern daher ein umfassendes Verbot aller Einwegplastikprodukten, für die es umweltfreundliche Alternativen gibt. Damit wollen wir die Umweltbelastung effektiv und langfristig reduzieren. Bis zum Bestehen eines generellen Verbots muss jedoch eine allgemeine Abgabe auf europäischer Ebene für solche Einwegplastikprodukte eingeführt werden, die bislang nicht auf der EU-Verbotsliste stehen (z.B. Einwegtüten, Wegwerfbecher sowie Getränkeflaschen). Entscheidend darf nicht sein, woraus Kunststoffe hergestellt werden, sondern was aus ihnen wird. Mittelfristig sind deshalb nur noch Einwegprodukte aus vollständig biodegradierbaren Stoffen zuzulassen.

 

Für eine klimaneutralere Infrastruktur
Der Flugverkehr stellt das größte Problem für die Erreichung der Klimaschutzziele dar, da er sogar stärker für den Klimawandel verantwortlich ist, als der reine CO2- Ausstoß vermuten lässt. Die für den Flugverkehr vorgesehenen direkten und indirekten Subventionen stärken darüber hinaus lediglich das „Billigfliegen“ und führen zu einem für Personal und Umwelt schädlichen Konzept. Es bedarf deshalb der sofortigen Abschaffung der bisherigen Befreiung des Kerosins von der Energiesteuer. Daneben muss – wie auch im Bereich des Zugverkehrs – eine Mehrwertsteuer für alle internationalen Flüge erhoben werden. Gleichzeitig ist – nach dem Vorbild Norwegens oder der Niederlande – eine europaweit gültige Kerosinsteuer des im europäischen Raum getankten und des aus dem europäischen Ausland eingeführten Kerosins einzuführen. Diese Maßnahmen sind umgehend und gegen die bisherige Haltung der Bundesregierung durchzusetzen.

 

Die Europäische Union muss gleichzeitig Alternativen zum klimabelastenden Flugverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten anbieten. Der „Europäische Fonds für strategische Investitionen“ (EFSI) hat bereits, als eine von drei Säulen der Investitionsoffensive für Europa (sog. Juncker- Plan), zum Ziel, die bislang vorhandene Investitionsschwäche im Bereich der strategischen Infrastruktur – einschließlich digitaler Netze, Verkehr und Energie – zu überwinden. Diese Pläne sehen jedoch insbesondere Investitionen beim Straßen- sowie Flugverkehr vor, und somit in Bereichen, die besonders stark unsere Umwelt belasten. Das Investitionsvolumen zum Ausbau des nationalen und europäischen Zugverkehrs muss deshalb bis zum Jahr 2020 dem entsprechen, welches auch für den Straßen- und Flugverkehr vorgesehen ist.

Kreuzfahrtschiffe sind zu verpflichten, den Strom im Hafen vom Land zu beziehen und Filter einzubauen. Die Schiffe sind mittelfristig in eine alternative, schadstoff- und emissionsarme Kraftstoffnutzung umzurüsten.

 

Europäische Industriepolitik im 21. Jahrhundert
In der EU trägt die Industrie wesentlich zur Wirtschaftskraft bei. Auf das produzierende Gewerbe entfällt insgesamt etwa ein Drittel der nach heutigen Maßstäben berechneten „Wertschöpfung“. Industrielle Erzeugnisse machen mehr als 80% der EU-Exporte aus. Knapp ein Drittel der Arbeitsplätze ist dem industriellen Bereich zuzurechnen.

 

Eine neue, aktive Industriepolitik, die sich den Herausforderungen (Digitalisierung, soziale Dimension, Klimawandel und Umweltverschmutzung) stellt und sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert, ist jetzt durchzusetzen. Bisher sind innerhalb der EU lediglich Industrieentwicklungsziele bezogen auf den Anteil der Industrie am BIP der EU (aktuell bis 2020 auf 20% anzuheben) formuliert worden. Für das Jahr 2030 muss ein neues, strategisches Ziel gefunden werden, damit ein Dreiklang von europäischen Zielmarken in der Energie-, Klima- und Industriepolitik hergestellt wird.

 

Unsere Forderungen an eine aktive Industriepolitik sind deshalb:

Umsteuern zugunsten einer nachhaltigen EU-Industriepolitik
Wir brauchen Industrieunternehmen, die produktiv und innovativ sind. Nur wenn Unternehmen unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Ressourcenwiederherstellung wirtschaftlich erfolgreich sind, haben sie auf den Weltmärkten der Zukunft eine Chance.

 

Wir brauchen Industrieunternehmen, die dem Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz verpflichtet sind. Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist eine zügige Abkehr von fossilen Energieträgern notwendig. Darüber hinaus müssen wir den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft als Etappe zu einer Wirtschaft, die Ressourcen wiederherstellt, voranbringen, insbesondere durch die Umlage der gesellschaftlichen Kosten des Ressourcenverbrauchs auf die jeweiligen Unternehmen.

 

Öffentliche Investitionen auf hohem Niveau verstetigen
Die öffentliche Hand muss als Teil der Daseinsvorsorge ihre Investitionen sowohl in die Verkehrsinfrastruktur als auch in den Ausbau, Erhalt und die Fortentwicklung öffentlicher, allgemein zugänglicher digitaler Netze dauerhaft erhöhen.

 

Investitionen in die Daseinsvorsorge sind auch Sicherung und Verbesserung der Bildung. Eine ausreichende Anzahl von Kindergärten, Schulen und Universitäten auf hohem Niveau soll kostenlos für alle Kinder, Jugendliche und Studierende zur Verfügung stehen, ohne Ansehung der Herkunft, der Religion oder der Hautfarbe.

 

Mehr öffentliche Investitionen ziehen private Investitionen nach sich. Sofern die privaten Investitionen in der Realwirtschaft mit positiven Effekten für Beschäftigung und Ausbildung sowie Energieeffizienz und CO2-armer Produktion erfolgen, sollten sie steuerlich begünstigt werden.

 

Innovationskraft stärkenDie Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung müssen jetzt gestärkt und für Schlüsseltechnologien priorisiert werden. Dabei muss die gesamte Innovationskette, bis hin zur Umsetzung in wettbewerbsfähige Produkte, Gegenstand der Förderung werden.

 

Innovationsförderung muss sich auch auf Arbeitsbedingungen und -abläufe beziehen.

 

Internationale Handelspolitik neu gestalten
Ein gerechter, nachhaltiger und an ökosozialen Wohlfahrtsgesichtspunkten orientierter Handel mit international anerkannten Regeln ist unabdingbare Grundlage für eine gerechte, weltweite, wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auch in der sozialdemokratischen Tradition und im Geiste des von Willy Brandt und Olof Palme vorangetriebenen Nord-Süd-Dialogs steht. Zur Erreichung dieser Ziele ist Folgendes erforderlich:

 

Die EU muss sich für ein starkes internationales System einsetzen, das alle Menschen einbezieht und Wirtschaftsimperialismus und Protektionismus eindämmt. Dafür ist auch die Stärkung der Vereinten Nationen von zentraler Bedeutung.

 

Wirtschaftsabkommen mit anderen Staaten oder Staatenvereinigungen müssen fair gestaltet werden und zur nachhaltigen Entwicklung ärmerer Partnerländer beitragen. Sie dürfen keine besonderen Privilegien für internationale Konzerne und keine Privatisierungsklauseln enthalten. Sie müssen internationale Abkommen und Standards im Bereich des Arbeitsrechts, des Umweltrechts und der Menschenrechte respektieren und Zölle und Lieferbedingungen so gestalten, dass lokale Märkte nicht durch subventionierte EU-Exporte zerstört werden und Handelspartner die Möglichkeit haben, Halb- und Fertigprodukte in die EU zu liefern.

 

Dazu gehört, dass die EU und andere Länder verzerrende Subventionspraktiken beenden.

 

Für ein soziales und ökologisches Welthandelssystem
Liberalisierung darf nicht das Ziel des Welthandelssystems sein, sondern es muss sozialen und ökologischen Zielen dienen. Deshalb muss die Welthandelsorganisation (WTO) den internationalen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet werden und den Menschen dienen. Zur Verfolgung dieser Ziele muss sie aktiv werden und sachdienliche Vorschläge unterbreiten können (Initiativrecht) sowie die Arbeit von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) besser berücksichtigen.

 

Die nationale Daseinsvorsorge darf in keiner Weise berührt sein: Für die Zivilgesellschaft müssen Klagemöglichkeiten eingeräumt werden. Das Handelsabkommen mit Kanada (CETA) ist keine Blaupause für künftige Abkommen. Zudem muss das Demokratiedefizit bei Handelsverhandlungen auf europäischer Ebene angegangen werden.

 

Fragen der Privatisierung müssen nationalen Politikentscheidungen überlassen bleiben. Dies gilt auch innerhalb der EU, was zur Folge hat, dass die Verbote der Rekommunalisierung und staatlichen (Wieder-) Gestaltung aller Bereiche der Daseinsvorsorge und öffentlichen Infrastruktur aufzuheben sind.

 

Solidarität statt „Festung Europa“
Asyl- und Flüchtlingsfragen liegen seit 1997 in der Kompetenz der EU. Die EU war in den letzten drei Jahren nicht in der Lage, ein tatsächliches Asylverfahren auch nur ansatzweise zu ermöglichen, und hat faktisch eine Politik der völligen Abschottung gegenüber Zuwanderung und Flucht geschaffen. Deren jüngste Ausprägungen sind die menschenrechtswidrige Verfolgung der Seenotrettung und die Beteiligung an der Versklavung und Ermordung von Geflüchteten in Libyen.

 

Diese menschenverachtende Politik wurde durch das Abkommen mit der Türkei im März 2016 zur tatsächlichen Leitpolitik der EU. Diese Abschottungspolitik wird aktuell noch verstärkt, bis hin zur geplanten Einrichtung von geschlossenen Sammellagern für Flüchtlinge in der EU und in Nordafrika.

 

Die Abschottung der EU ist aber eine naive Illusion. Wenn Fluchtursachen nicht wirklich bekämpft werden, werden Fluchtwege verlagert, wie es mit Libyen erfolgt ist, wo Tausende von Menschen eine gefährliche Fahrt nach Italien versuchen, die zu oft mit dem Tod endet. Die Politik der „Festung Europa“ ist nicht nur illusorisch, sie ist vor allem inhuman. Sie wird nur durch Abkommen mit Staaten möglich, wie der Türkei und Libyen, die das Völkerrecht verletzen.

 

Der erste Schritt für eine humane, gerechte und solidarische Flüchtlingspolitik ist die effiziente Bekämpfung von Fluchtursachen. Dies sind nicht nur Kriege, religiöse Konflikte, staatliche Repression und Staatszerfall (vor allem in Afrika und im Nahen und Mittleren Osten), sondern auch Unterentwicklung und ungerechte Weltwirtschaftsordnung, Umweltzerstörung und Knappheit bzw. ungerechte Verteilung der Ressourcen. Deshalb muss auch die Entwicklungshilfe europaweit auf 4% des BIPs verstärkt werden.

 

Für eine solidarische Politik gegenüber Menschen, die vor Verfolgung, Leiden und Tod fliehen, fordern wir:

  • Die Zuweisungen der EU an die Unterstützungsprogramme für den UNHCR (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) müssen weiter erhöht werden, um die Situation der Flüchtlinge nicht nur in Deutschland und in der EU, sondern auch weltweit zu verbessern.
  • Die EU muss die Möglichkeit der Beantragung von Asyl wieder eröffnen. Das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) ist als Garantie für die rechtsstaatliche Ermöglichung eines Asylverfahrens auszugestalten. Zumindest in den Nachbarstaaten muss die EU Einrichtungen für geflüchtete Menschen aufbauen, die Asylanträge bei Gewährung der Rechtsweggarantie überprüfen.
  • Das Dublin-System, das Staaten an den EU-Außengrenzen wie Italien und Griechenland überfordert, muss durch ein solidarisches Verteilungssystem ersetzt werden, das auf Bevölkerungszahl, Wirtschaftsleistung und Arbeitslosenquote basiert. Die EU muss projektbezogene Kredite, die an die Aufnahme von geflüchteten Menschen gekoppelt sind, an Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen für Integrations- und Infrastrukturmaßnahmen vergeben. Solche Kredite würden eine solidarische Flüchtlingspolitik mit lokalen Interessen verbinden und einen Beitrag leisten sowohl gegen den Mangel an Investitionen für regionale und kommunale Infrastruktur als auch gegen Wohnraum- und Arbeitsplatzkonkurrenz. Harte Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die dieses System nicht einhalten, müssen geplant werden.
  • Einer der wenigen legalen Fluchtwege, der Familiennachzug, wurde in Deutschland durch den Koalitionsvertrag eingeschränkt. Wir fordern eine europaweite Regelung, die den Familiennachzug wieder ermöglicht.

 

Die Bemühungen, um ein europäisches Einwanderungsrecht, welches neben die Freizügigkeitsgarantie für alle in Europa lebende Menschen zu treten hat, sind so zu intensivieren, dass ein einheitliches europäisches Einwanderungsrecht jetzt geschaffen wird, das nicht nur wie bisher die Einwanderung bei Kauf von Grundstücken eröffnet.

 

Europas Zukunft kann nur die einer Friedensmacht sein

Frieden kommt nicht von selbst. Lange Zeit war Europa eine Ansammlung von regionalen und nationalen Mächten, die ihre Konflikte kriegerisch austrugen. Nationaler Hochmut und gegenseitige Abgrenzung bestimmten die Lehrpläne in Schulen und Universitäten und das Denken der Bürger*innen sowie der politischen und wirtschaftlichen Führungskräfte.

Die Überwindung dieser Nationalismen ist die vorrangige Aufgabe der EU. So wichtig dabei wirtschaftliche Regelungen und Bündnisse auch sind, so kann die europäische Einheit durch Vielfalt dennoch nur Bestand haben, wenn sie eine Verankerung im Bewusstsein der Menschen von Jugend auf hat.

 

Die EU hat wesentlich dazu beigetragen, dass berufliche Freizügigkeit und gegenseitige Anerkennung von Ausbildungen realisiert wurden. Das Erlernen von europäischen Sprachen wird gefördert und seit Jahrzehnten werden Begegnungen von Schüler*innen, Studierenden, Auszubildenden und auch Berufstätigen mithilfe von Austauschprogrammen unterstützt.  Das Kennenlernen der Nachbarländer und ihrer Besonderheiten ist Voraussetzung für die Akzeptanz der regionalen Vielfalt als Besonderheit der europäischen Einheit.

 

Über 60 Jahre lang hat die EU dafür gesorgt, dass Konflikte zwischen ihren Mitgliedstaaten mit friedlichen Mitteln ausgetragen wurden. Wer, wenn nicht die EU, ist dazu prädestiniert – auch über ihre Grenzen hinaus –  für eine gewaltfreie Bearbeitung politischer Konflikte einzutreten?

 

Schon deshalb ist jeder Schritt, der einer Entwicklung der Europäischen Union hin zu einem Militär- und Aufrüstungsbündnis dient, zu untersagen bzw. aufzuheben.

 

Es muss durch einen verbindlichen Kontrollmechanismus sichergestellt werden, dass der Gemeinsame Standpunkt der EU von 2008 zu Rüstungsexporten in allen EU-Mitgliedstaaten eingehalten wird. Damit könnten endlich Rüstungsexporte aus der EU in Staaten, die importierte Rüstungsgüter für interne Repressionsmaßnahmen, völkerrechtswidrige Einsätze oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts benutzen oder Waffen im Widerspruch zu einer Endverbleibsklausel weiterreichen, verhindert werden. Mittelfristig sind Exporte von Kriegswaffen in Staaten außerhalb der EU, der NATO und gleichgestellter Staaten zu verbieten.

 

Anstatt Gelder aus dem bisher für rein zivile Projekte bestimmten „Instrument für Stabilität und Frieden“ (IcSP) für militärische Ausstattungshilfe zu verwenden oder Geld in militärtechnische Forschungsprogramme zu investieren, muss die EU ihre Mittel für Prävention, Mediation und Friedensförderung deutlich aufstocken. Dafür ist eine Arbeitseinheit „Friedensförderung“ im Europäischen Auswärtigen Dienst einzurichten und der Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) aufzuwerten. Zusätzlich muss sich die EU darum bemühen, alle bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen zu erhalten und neue, etwa im Rahmen der OSZE, zur konventionellen Rüstungskontrolle in Europa mit auszuhandeln.

 

Deshalb setzen wir zu aller erst auf unsere diplomatischen und politischen Fähigkeiten für Krisenprävention, auf auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, auf mehr Geld für Entwicklungszusammenarbeit und auf die Stärkung der Vereinten Nationen. Wir befürworten eine im Rahmen der Vereinten Nationen eingebettete und friedenssichernde Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU.

 

Aufbauend auf der wichtigen Rolle, die die EU beim Abschluss des Nuklearabkommens mit dem Iran gespielt hat, muss die EU alles tun, um ein weltweites Verbot der Entwicklung von Nuklearwaffen und in Folge auch deren Abschaffung zu erreichen. Dies bedeutet auch, die europäischen Atomwaffenarsenale nicht weiter zu erneuern oder gar aufzustocken und die Verfügungsgewalt über diese nicht auszuweiten. Dazu gehört auch, die Vorbereitung und Durchführung der High Level Conference der Vereinten Nationen zu Atomwaffen, die auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, zu unterstützen.

 

Internationale Zusammenarbeit und Frieden sind zwei Seiten einer Medaille. Nur bei ihrer konsequenten Verfolgung und Realisierung können Ungerechtigkeit, Unterdrückung, (Bürger-) Krieg, Hunger, Flucht und Vertreibung auf dieser Welt überwunden werden. Lasst uns als Sozialdemokrat*innen beherzt diese Ziele konsequent weiterverfolgen, bevor es zu spät wird und die Welt wieder in ein dunkles Zeitalter der Kriege und der Unmenschlichkeit versinkt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Beschluss des Parteitages: Annahme
Beschluss-PDF: