Antrag 160/I/2020 Für ein progressives Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG)

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, ein Partizipationsgesetz voranzubringen, das Folgendes beinhaltet:

 

  1. Im Sinne der vereinbarten Ziele und Grundsätze des Partizipations- und Migrationsgesetzes (PartMigG) sollen Personen mit Migrationsgeschichte und mit Migrationshintergrund sowie Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, gefördert werden.
  2. Für offene Stellen und Ausbildungsplätze in der Berliner Verwaltung, in landesunmittelbar öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie an juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen hat, gilt: Wenn Personen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind, müssen parallel zu den Regelungen in § 7 und § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes offene Stellen und Ausbildungsplätze unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit mindestens zu einem Anteil an Personen mit Migrationshintergrund vergeben werden, der ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation für die Stelle besitzen und Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund in ausreichender Zahl vorliegen.
  3. Der Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Diversity-Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
  4. Es wird ein Landesbeirat für Partizipation in der Migrationsgesellschaft gebildet, der den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berät und aktiv beteiligt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Landesbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Senats frühzeitig zu beteiligen.
  5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen soll die interkulturelle Öffnung von Unternehmen als Kriterium für eine Vergabe berücksichtigt werden. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen vor der Einstellung von Integrationsbeauftragten und anderen bezirklichen Beauftragten verpflichtend angehört und aktiv beteiligt werden. Das Personalvertretungsgesetz soll so verändert werden, dass ein*e Diversitybeauftragte*r bei Personalentscheidungen mitentscheidet und im Sinne dieses Gesetzes agiert. Diese*r Beauftragte*r soll entsprechend der Frauenvertreterin im Landesgleichstellungsgesetz weitgehende Akteneinsichtsrechte und Befugnisse haben und die Einhaltung der unter 2. beschriebenen Quotenregelung einem Monitoring unterziehen.
  6. Das Partizipationsgesetz soll alle zwei Jahre evaluiert und die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Partizipation und Integration für alle Berliner*innen, muss als fortwährender Prozess begriffen werden. Als solcher muss er im Wahlprogramm der SPD Berlin eine zentrale Stellung erhalten.
  7. Mit der Reform wollen wir die strukturelle Förderung der Migratenorganisationen verbindlich regeln.
  8. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen parallel zu den Kommunalwahlen gewählt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASJ, FA III - Innen- und Rechtspolitik (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:  Erledigt. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 wurden die Forderungen des Antrages überwiegend umgesetzt. 

Stellungnahme des Senats 2022: Am 5. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin verabschiedet; veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 15. Juli 2021; Drucksache 18/3631 Schwerpunkte:
  • Personelle Verstärkung in den Personalbereichen
  • Personelle Verstärkung der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration
  • Fachstelle PartMigG

    Der Berliner Senat hat außerdem am 08.09.2020 ein Diversity-Landesprogramm zur Förderung des kompetenten Umgangs der Verwaltung mit Vielfalt beschlossen (Drucksache 18/3015).

    In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es: „Der Senat wird das Diversity-Landesprogramm fortentwickeln und erfolgreiche Maßnahmen verstetigen. Dazu gehören auch unabhängige diskriminierungskritische Untersuchungen der internen Organisationsstrukturen und -abläufe, der Personalentwicklung sowie die Implementierung von Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien in allen Verwaltungen und ein datenbasiertes Monitoring. Zudem wird ein „Diversitäts-Check“ eingeführt.“

  • Überweisungs-PDF: