Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nur zuzustimmen, wenn:
- jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
- Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
- Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
- kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
- die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Für ein besseres Bundesteilhabegesetz
Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, bei der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) darauf hinzuwirken, dass:
- jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
- Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
- Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
- kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
- die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.