Antrag 11/II/2025 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind freiwillig - nicht umsonst!

Status:
Annahme

Jedes Jahr nutzen mehr als 100.000 junge Menschen in Deutschland freiwillige Angebote wie das FSJ oder FÖJ und tragen mit diesem Engagement zu einer gestärkten Zivilgesellschaft bei. Junge Erwachsene sollen dabei meist ein Jahr lang Einblicke in die Arbeitswelt und somit wertvolle Erkenntnisse und Kompetenzen für ihre spätere berufliche Laufbahn erlangen. Die Einsatzstellen können jungen Menschen eine Orientierung anbieten und somit ihre Branchen attraktiver für neue Arbeitskräfte machen, welche sie in vielen Fällen auch dringend benötigen. Freiwilligendienste sind in der Theorie ein Win-Win für alle Beteiligten.

 

Die Realität für Freiwillige sieht jedoch anders aus. Aufgrund steigender Mieten, Lebenshaltungs- und Ernährungskosten können viele Jugendliche den Freiwilligendienst entweder nicht antreten oder müssen noch nebenbei arbeiten, was dem Sinn dieses Programms widerspricht. Hinzu kommt, dass Freiwillige nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis bei ihren Einsatzstellen angestellt sind und somit im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Deshalb müssen hier rechtliche Rahmenbedingungen und Absicherungen geschaffen werden, um einen Mindestbetrag an monatlichen Taschengeldzahlungen zu gewährleisten, damit sich Jugendliche den Freiwilligendienst leisten können. Die aktuelle Rechtslage sieht lediglich eine gesetzliche Obergrenze des Taschengeldes vor, welche sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung orientiert (s. § 2 Abs. 1 Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG). Während einige Länder bereits gesetzliche Untergrenzen für das Taschengeld eingeführt haben, ist diese in Berlin nicht benannt. Das führt dazu, dass Freiwillige bei 35-40 Arbeitsstunden die Woche teilweise nur 250 € verdienen, andere hingegen 500 €. Gerade in Berlin ist eine feste, faire Entlohnung wichtig, um die hohen Lebenshaltungskosten zu zahlen.

 

Zurzeit haben Freiwillige einen Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Wenn diese nicht geleistet werden können, sollen „entsprechende Geldersatzleistungen“ ausgezahlt werden. Diese decken jedoch nicht im Ansatz die Kosten, welche bei Freiwilligen monatlich allein für Wohnung und Verpflegung entstehen, weshalb die entsprechenden Zuschüsse dringend erhöht werden müssen. Ziel muss es sein, die bestehenden Freiwilligendienstplätze zugänglicher für junge Menschen zu machen, ohne die Streichung von Stellen aufgrund von Finanzierungsfragen bei der Einsatzstelle oder dem Träger zu riskieren.

 

Der Freiwilligendienst in seiner Umsetzung ist sozial sowie finanziell exklusiv und somit nicht für alle Jugendlichen unter den gleichen Bedingungen möglich. Jede*r junge Erwachsene soll das Angebot einer fairen und ausreichenden Berufsorientierung erhalten, ohne aufgrund der sozioökonomischen und finanziellen Verhältnisse benachteiligt zu werden.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einführung einer gesetzlichen Untergrenze für das monatliche Taschengeld von 600 €
  • Im Falle, dass die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt, ist ein angemessener Wohngeldzuschuss zu zahlen bzw. der Zugang zu Wohngeld sicherzustellen. Der monatliche Zuschlag für die Deckung der Unterkunftskosten soll sich an den durchschnittlichen Mieten in Berlin orientieren.
  • Das Deutschlandticket soll für alle Freiwillige*n unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Mobilität während der Zeit in ihrem Freiwilligendienst gewährleistet werden kann
  • Der monatlich gezahlte Zuschlag für Verpflegung soll verpflichtend an die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe (laut BMLEH 200 € pro Monat) angepasst werden, und 20% über dem Durchschnitt liegen, um auch die Verpflegung auf der Einsatzstelle, in der Kantine oder Supermarkt, finanziell zu unterstützen
  • Eine jährliche Bewertung der Aktualität der Zuschüsse und des Taschengeldes, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
  • Die äuqivalente Anwendung der Forderungen für Personen, die einen internationale (weltwärts) und europäische Freiwilligendienste absolvieren.

     

    Diese Forderungen dienen zur schnellen Absicherung der Freiwilligen. Darüber hinaus bekräftigen wir perspektivisch die beschlossene Angleichung an den Mindestlohn.

     

    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme (Konsens)
    Text des Beschlusses:

    Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind freiwillig – nicht umsonst!

    Jedes Jahr nutzen mehr als 100.000 junge Menschen in Deutschland freiwillige Angebote wie das FSJ oder FÖJ und tragen mit diesem Engagement zu einer gestärkten Zivilgesellschaft bei. Junge Erwachsene sollen dabei meist ein Jahr lang Einblicke in die Arbeitswelt und somit wertvolle Erkenntnisse und Kompetenzen für ihre spätere berufliche Laufbahn erlangen. Die Einsatzstellen können jungen Menschen eine Orientierung anbieten und somit ihre Branchen attraktiver für neue Arbeitskräfte machen, welche sie in vielen Fällen auch dringend benötigen. Freiwilligendienste sind in der Theorie ein Win-Win für alle Beteiligten.

    Die Realität für Freiwillige sieht jedoch anders aus. Aufgrund steigender Mieten, Lebenshaltungs- und Ernährungskosten können viele Jugendliche den Freiwilligendienst entweder nicht antreten oder müssen noch nebenbei arbeiten, was dem Sinn dieses Programms widerspricht. Hinzu kommt, dass Freiwillige nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis bei ihren Einsatzstellen angestellt sind und somit im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Deshalb müssen hier rechtliche Rahmenbedingungen und Absicherungen geschaffen werden, um einen Mindestbetrag an monatlichen Taschengeldzahlungen zu gewährleisten, damit sich Jugendliche den Freiwilligendienst leisten können. Die aktuelle Rechtslage sieht lediglich eine gesetzliche Obergrenze des Taschengeldes vor, welche sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung orientiert (s. § 2 Abs. 1 Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG). Während einige Länder bereits gesetzliche Untergrenzen für das Taschengeld eingeführt haben, ist diese in Berlin nicht benannt. Das führt dazu, dass Freiwillige bei 35-40 Arbeitsstunden die Woche teilweise nur 250 € verdienen, andere hingegen 500 €. Gerade in Berlin ist eine feste, faire Entlohnung wichtig, um die hohen Lebenshaltungskosten zu zahlen.

    Zurzeit haben Freiwillige einen Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Wenn diese nicht geleistet werden können, sollen „entsprechende Geldersatzleistungen“ ausgezahlt werden. Diese decken jedoch nicht im Ansatz die Kosten, welche bei Freiwilligen monatlich allein für Wohnung und Verpflegung entstehen, weshalb die entsprechenden Zuschüsse dringend erhöht werden müssen. Ziel muss es sein, die bestehenden Freiwilligendienstplätze zugänglicher für junge Menschen zu machen, ohne die Streichung von Stellen aufgrund von Finanzierungsfragen bei der Einsatzstelle oder dem Träger zu riskieren.

    Der Freiwilligendienst in seiner Umsetzung ist sozial sowie finanziell exklusiv und somit nicht für alle Jugendlichen unter den gleichen Bedingungen möglich. Jede*r junge Erwachsene soll das Angebot einer fairen und ausreichenden Berufsorientierung erhalten, ohne aufgrund der sozioökonomischen und finanziellen Verhältnisse benachteiligt zu werden.

    Deshalb fordern wir:

    • Die Einführung einer gesetzlichen Untergrenze für das monatliche Taschengeld von 600 €
    • Im Falle, dass die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt, ist ein angemessener Wohngeldzuschuss zu zahlen bzw. der Zugang zu Wohngeld sicherzustellen. Der monatliche Zuschlag für die Deckung der Unterkunftskosten soll sich an den durchschnittlichen Mieten in Berlin orientieren.
    • Das Deutschlandticket soll für alle Freiwillige*n unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Mobilität während der Zeit in ihrem Freiwilligendienst gewährleistet werden kann
    • Der monatlich gezahlte Zuschlag für Verpflegung soll verpflichtend an die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe (laut BMLEH 200 € pro Monat) angepasst werden, und 20% über dem Durchschnitt liegen, um auch die Verpflegung auf der Einsatzstelle, in der Kantine oder Supermarkt, finanziell zu unterstützen
    • Eine jährliche Bewertung der Aktualität der Zuschüsse und des Taschengeldes, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
    • Die äuqivalente Anwendung der Forderungen für Personen, die einen internationale (weltwärts) und europäische Freiwilligendienste absolvieren.

      Diese Forderungen dienen zur schnellen Absicherung der Freiwilligen. Darüber hinaus bekräftigen wir perspektivisch die beschlossene Angleichung an den Mindestlohn.

      Beschluss-PDF:
      Überweisungs-PDF: