Das Freiwilligenjahr leistet einen hervorragenden Beitrag zur Stärkung des Gemeinwohls und ist zugleich eine sehr wertvolle Erfahrung für diejenigen, die es wahrnehmen. Deshalb möchten wir das Freiwilligenjahr für alle noch attraktiver machen.
Wir fordern,
- dass alle in Deutschland lebenden Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der schulischen Ausbildung die Möglichkeit haben müssen, ein Bundesfreiwilligendienst (BuFDi), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zu absolvieren;
- dass alle Schülerinnen und Schüler spätestens 20 Wochen vor Beendigung der schulischen Ausbildung gefragt werden, ob Sie ein Freiwilligenjahr leisten wollen;
- dass alle Teilnehmenden während des Freiwilligenjahres kostenlos den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr in ganz Deutschland nutzen können;
- dass alle Projekte mit sozialen, karitativen, ökologischen und gemeinnützigen Tätigkeiten Projekte für ein Freiwilligenjahr darstellen, wenn die Qualifizierungsvoraussetzungen nachgewiesen werden können;
- dass alle Projekte nachweisen müssen, dass sie die Teilnehmenden nicht als Ersatzarbeitskräfte, sondern als zusätzliche Arbeitskräfte einsetzen und diese angelehnt an den BAföG Höchstsatz (861,-Euro) bezahlen.
- dass alle Projekte die Freiwilligen auf ihre Aufgaben ausreichend vorbereiten, während ihrer Tätigkeit unterstützen und die Persönlichkeitsentwicklung der Freiwilligen unterstützen müssen;
- dass alle Teilnehmenden nach Abschluss des Freiwilligenjahres ein Nachweis über ihre Tätigkeiten erhalten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Das Freiwilligenjahr leistet einen hervorragenden Beitrag zur Stärkung des Gemeinwohls und ist zugleich eine sehr wertvolle Erfahrung für diejenigen, die es wahrnehmen. Deshalb möchten wir das Freiwilligenjahr für alle noch attraktiver machen.
Wir fordern,
- dass alle in Deutschland lebenden Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der schulischen Ausbildung die Möglichkeit haben müssen, ein Bundesfreiwilligendienst (BuFDi), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zu absolvieren;
- dass alle Schülerinnen und Schüler spätestens 20 Wochen vor Beendigung der schulischen Ausbildung gefragt werden, ob Sie ein Freiwilligenjahr leisten wollen;
- dass alle Teilnehmenden während des Freiwilligenjahres kostenlos den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr in ganz Deutschland nutzen können;
- dass alle Projekte mit sozialen, karitativen, ökologischen und gemeinnützigen Tätigkeiten Projekte für ein Freiwilligenjahr darstellen, wenn die Qualifizierungsvoraussetzungen nachgewiesen werden können;
- dass alle Projekte nachweisen müssen, dass sie die Teilnehmenden nicht als Ersatzarbeitskräfte, sondern als zusätzliche Arbeitskräfte einsetzen und diese angelehnt an den BAföG Höchstsatz (861,-Euro) bezahlen.
- dass alle Projekte die Freiwilligen auf ihre Aufgaben ausreichend vorbereiten, während ihrer Tätigkeit unterstützen und die Persönlichkeitsentwicklung der Freiwilligen unterstützen müssen;
- dass alle Teilnehmenden nach Abschluss des Freiwilligenjahres ein Nachweis über ihre Tätigkeiten erhalten.
Beschluss-PDF: