Das zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA und das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA dürfen nicht ohne gravierende Änderungen durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament ratifiziert werden.
Die SPD Berlin begrüßt den Beschluss des Parteikonvents vom 20.09.2014 – unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche – darin besonders der Absatz 8 (Investitionsschutzvorschriften).
Daher bekräftigt die SPD Berlin folgende Forderungen:
- Für Klagen von Investoren muss ausschließlich die vorhandene, nationale Gerichtsbarkeit der betroffenen Länder zuständig sein.
- Die Schiedsgerichte müssen aus der nationalen Gerichtsbarkeit der betroffenen Staaten und der EU heraus, paritätisch besetzt und auf Dauer eingerichtet werden.
- Vom Investorenschutz ausgenommen werden müssen Entscheidungen und Beschlüsse der nationalen Parlamente und Tarifvereinbarungen der Sozialpartner in den vertragschließenden Staaten und ggf. in der EU.
(An die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament / An die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung)