Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Rückgängigmachung der Neuregelung in § 56 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) und die Wiederherstellung der alten Regelung einsetzen.
Insbesondere
- soll stattdessen zunächst der Ausbau der Integrierten Sekundarschulen (ISS) vorangetrieben werden;
- sollen beim Probejahr bzw. einer ggf. neu gestalteten Einstufungsprüfung für den Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium alle Fächer und Fähigkeiten der Kinder berücksichtigt werden;
- soll vermieden werden, dass viel mehr Kinder, als bisher sich für den Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium bereits zur fünften Klassenstufe entscheiden, indem hier die gleichen Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden, wie beim Übergang auf das Gymnasium zur siebenten Klassenstufe.
Der Wettbewerb guter Schulen muss gefördert werden, statt Kindern den Zugang zu Schulzweigen durch unnötig hohe Anforderungen zu verwehren.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 139/I/2025 (Konsens)
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