Antrag 06/II/2014 Fracking verbieten

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundeskabinetts werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas in Deutschland gesetzlich verboten wird.

 

Auf die entsprechenden Regelungen in den Nachbarländern Frankreich und Österreich wird verwiesen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die Gespräche der Koalition sind weit fortgeschritten. Es sind nur noch wenige, aber wichtige Punkte zu klären.   Es liegt ein gutes Regelungspaket vor, das ein rechtliches Vakuum beim Fracking ausfüllt. Sämtliche Umweltstandards werden erheblich verbessert, gleichzeitig wird Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen geschaffen. Damit nehmen die vorliegenden Gesetzentwürfe endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Ein Scheitern dieses Gesetzes würde hingegen bedeuten, dass Fracking mit umweltschädlichen, nicht klar definierten Standards nicht ausgeschlossen werden kann. Den Entwurf des Regelungspakets wollen wir an für uns entscheidenden Punkten verbessern: Unser zentrales Anliegen ist, dass der Bundestag im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort hat (Parlamentsvorbehalt). Aus unserer Sicht sollte die von der Union hineinverhandelte Expertenkommission eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion haben, die sie im Rahmen von Erprobungsmaßnahmen ausübt.   Im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Anzahl der Probebohrungen nicht begrenzt. Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss aber auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden.   Darüber hinaus streben wir eine Beteiligung der Länder gemäß des Koalitionsvertrags im Rahmen der Probebohrungen an. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Ländern Akzeptanz bei solchen Vorhaben gewinnen lässt.   Konsens zeichnet sich mit unserem Koalitionspartner bei folgenden Punkten ab: bei höheren Umweltstandards im Bereich der konventionellen Erdgasförderung, bei der Streichung der 3.000-Meter-Grenze. Im Bereich des Schiefer- und Kohleflözgases und bei der Einbeziehung von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl in die Verbotsregelung. Zudem sollen Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln bundeseinheitlich geregelt werden. Beim Thema Lagerstättenwasser soll es deutliche Verschärfungen geben, und die Beweislastumkehr bei Bergschäden soll auch auf Erdbeben, die durch die Erdgasförderung entstehen können, ausgedehnt werden.   Die noch offenen Punkte werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner klären. Dabei gelten für uns weiterhin der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ sowie die Notwendigkeit einer intensiven und sorgfältigen Beratung im Sinne der Fraktion und des Parlaments.