Wir fordern den Berliner Senat auf, die Investitionsbedingungen in der Stadt auch durch die Verbesserung seiner Förderprogramme weiter zu optimieren. Hierbei sehen wir insbesondere die Öffnung vorhandener Programme als Chance weitere Unternehmensgründungen am Standort Berlin zu forcieren.
Im Übergang zu einer immer stärker wissensbasierten Gesellschaft kommt Berlin innerhalb Deutschlands eine komplementäre Rolle zu. In unserer Stadt der Freiheit und Toleranz verschwimmen schon heute die Grenzen zwischen Dienstleistung, Produkt und Innovation: Nicht technische Innovation stellen die individuelle Erfahrung des Nutzers in den Mittelpunkt.
Um im globalen System erfolgreich zu sein müssen Unternehmen heute nicht groß sein. Unsere wirtschaftliche Welt wird kleinteiliger, was Berlin entgegen kommt.
Startups brauchen nicht viel, aber wenn sie unmittelbar unterstützt werden können sie Frühphasen-Investoren Eigenes entgegensetzen und müssen nicht zu früh zu viele Anteile abgeben.
Öffnung der Förderprogramme
- Die Förderprogramme sollen Ihre Technologiefixierung aufgeben und Software und sogenannte nicht-technische Innovationen (Design, Geschäftsmodelle, soziale Innovationen) gleichrangig berücksichtigen.
- Wir fordern den Senat auf, die Förderkriterien der Landesprogramme diesbezüglich zu verbessern und durch Initiative auf Bundesebene auch auf eine Öffnung der Bundesprogramme hinzuwirken.
- Wir fordern eine regelmäßige Evaluation der Förderkriterien hinsichtlich des zu erbringenden bürokratischen Aufwands für die Startups und Ihrer Auswirkungen auf die ökonomische Diversität am Standort Berlin-Brandenburg. Die Evaluation sollte unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen und Ihrer Verbände erfolgen.
Mut fürs Unbekannte: Freie GründerInnenförderung
Wir fördern Ideen. Dazu fordern wir eine freie GründerInnenförderung unabhängig von akademischen Abschlüssen, ohne besondere Branchen- oder Technologiefokussierung. Dies soll als Ergänzung zur bisherigen Förderpraxis (Cluster-, Technologie-, Branchenförderung) erprobt werden. Die Vergabe von Fördermitteln sollte durch ein niedrigschwelliges, standardisiertes Pitch öffentlich entschieden werden.
Die Auszahlung soll direkt an die Unternehmen erfolgen. Die Höhe der Fördersummen sollen dabei die Grenzen der De-minimis-Beihilfen nicht überschreiten.
Das Programm soll jährlich evaluiert und ggfs. angepasst werden. Parallel hierzu sollen die bestehenden Einrichtungen für die GründerInnenberatung weiter ausgebaut und finanziell unterstützt werden; die Etablierung neuer GründerInnenzentren soll nachhaltig gefördert werden.