Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags sowie die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für die Einführung EU-weiter Mindeststandards für den Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern einzusetzen.
- Dabei ist sicherzustellen, dass Feuerwerkskörper, von denen mindestens eine mittlere Gefahr ausgeht, nur an Personen abgegeben werden dürfen, die zuvor die erforderliche Fachkunde nachgewiesen haben.
- Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, weitergehende Einschränkungen an die Abgabe und die Nutzung von Feuerwerkskörpern – bis hin zu einem ortsabhängigen, zeitabhängigen oder vollständigen Böllerverbot – zu beschließen.
- Um eine Einhaltung der Bestimmungen über Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern zu gewährleisten, sollen diese mit einer Verkäufer-Kennzeichnung versehen werden. Diese Kennzeichnung soll gewährleisten, dass bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Personen ohne die erforderliche Fachkunde nachvollzogen werden kann, wo diese die Feuerwerkskörper erworben haben.
- Insbesondere Online-Versandgeschäfte, die Feuerwerkskörper auf dem europäischen Markt anbieten, sind regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zu überprüfen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Streichung Weiterleitung LPT, Überweisung an BT-Fraktion und S&D-Fraktion (Konsens)
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