Die SPD setzt sich dafür ein, dass auf europäischer Ebene die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Instrument der europäischen Bürgerinitiative Anwendung auf CETA und das TTIP-Abkommen finden kann.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Sylvia-Yvonne Kaufmann, MdEP – Schattenberichterstatterin zur Europäischen Bürgerinitiative für die S&D Fraktion im Europäischen Parlament
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein wichtiges Instrument zum europäischen Agenda-Setting. Mit mindestens einer Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten können sich EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der europäischen Gesetzgebung beteiligen und die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzulegen. Bislang sind mehr als 50 Initiativen eingereicht worden, doch nur drei haben die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften erreicht, ca. 35 Prozent der eingereichten Initiativen sind schon am ersten Schritt des Verfahrens, bei der Registrierung, gescheitert. Darunter auch die von ca. 230 Organisationen aus 21 EU-Mitgliedstaaten eingereichte Europäische Bürgerinitiative „Stopp TTIP".
Die geplanten Handelsabkommen der EU mit Canada (CETA) und den USA (TTIP) bewegen sehr viele Bürgerinnen und Bürger. Handelsabkommen der EU sind nicht irgendeine europäische „Nebensache“, sie betreffen vielmehr das Alltagsleben aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Von daher müssen deren Anliegen auch Gehör bei den europäischen Institutionen finden.
Die Europäische Kommission lehnte die Registrierung von "Stopp TTIP" mit der Begründung ab, dass diese EBI offenkundig außerhalb des Rahmens liege, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zu machen. Die Kommission könne - gemäß Art. 11 Abs. 4 EUV i.V.m. Art. 4 Abs. 2b der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative - nur aufgefordert werden, Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, die auf die Umsetzung der europäischen Verträge gerichtet sind. Die Kommission argumentierte, dass es sich bei dieser EBI genau nicht um einen Gesetzesvorschlag der Kommission handele. Bei internationalen Handelsabkommen erteile vielmehr der Rat der Kommission ein Mandat zur Verhandlung eines Abkommens, was keinen Rechtsakt darstelle.
Mit der Zurückweisung der Zulassung dieser EBI hat die damalige Barroso-Kommission dem europäischen Einigungsprojekt jedoch einen Bärendienst erwiesen. Statt die berechtigten Sorgen Vieler ernst zu nehmen, goss sie im Grunde so Wasser auf die Mühlen der Europagegner und Europaskeptiker und gab dem ohnehin weit verbreiteten Vorurteil vom „bürgerfernen Brüssel“ neue Nahrung.
Gegen die Nicht-Zulassung der EBI haben ihre Initiatoren eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Europäische Kommission eingereicht. Der EuGH wird nun entscheiden, ob diese Initiative tatsächlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommission lag. Falls der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission bestätigen sollte, würde dies bedeuteten, dass es für derart gelagerte Bürgerinitiativen einer Änderung der europäischen Verträge bedarf.
Ungeachtet dessen sind wir SPD-Europaabgeordnete der Meinung, dass möglichst rasch eine Änderung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vorgenommen werden sollte. Notwendig ist, all die Hürden und Hemmnisse zu beseitigen, die sich in den ersten Jahren der praktischen Anwendung des Instrumentes der Europäischen Bürgerinitiative gezeigt haben.
Das Europäische Parlament hat sich intensiv mit der Europäischen Bürgerinitiative und den von den Initiatoren gemachten Erfahrungen befasst. Es hat im Oktober 2015 einen umfassenden Katalog mit konkreten Verbesserungsvorschlägen beschlossen und die Kommission aufgefordert, eine Überarbeitung der Verordnung vorzunehmen. Viele unserer sozialdemokratischen Forderungen sind darin enthalten: die EU-weite Absenkung des Beteiligungsalters auf 16 Jahre, Vereinfachungen für das Sammeln von Unterschriften, die Ausweitung des Zeitraums für Unterschriftensammlungen oder die Unterstützung von Organisatoren durch Angebote zur Rechtsberatung.
Es ist offensichtlich: Die Europäische Bürgerinitiative muss raus aus den Kinderschuhen. Deshalb machen wir Druck, damit Rat und Kommission endlich unsere Forderungen zur baldigen Revision der Verordnung aufgreifen.