Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.
Die folgenden Gesetze und Verordnungen müssen angepasst werden:
- Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), § 11 Abs. 5 → Ergänzung um eine Regelung zur Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten.
- Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (BezVEG), §§ 1-4 → Aufnahme einer entsprechenden Kostenübernahme.
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO-BezVEG) → Konkretisierung der Antrags- und Erstattungsmodalitäten.
- Den in der BVV vertretenen Fraktionen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Betreuungskosten an Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte für die Teilnahme an Fraktionsklausuren, Fraktionsempfängen oder Fraktionsbürger*innensprechstunden zu erstatten
Die Erstattung sollte unbürokratisch gestaltet werden. Ein einfaches Antragsverfahren mit einem Nachweis der entstandenen Betreuungskosten (z. B. Belege oder eine schriftliche Bestätigung der Betreuungsperson) soll ausreichen. Alternativ kann eine Pauschale pro Sitzungstag angesetzt werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.
